preparatory:AB 207598
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-12-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet Ihnen die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über [PAGE 1991] Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation. Die Internationale Arbeitskonferenz hat das Protokoll 2014 mit der Unterstützung der Schweiz verabschiedet. Ich versuche, Herr Nationalrat Walter Müller, Ihnen jetzt die erhellenden Erklärungen vorzutragen.
Das Protokoll modernisiert und ergänzt das Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation von 1930, welches die Schweiz 1940 ratifiziert hat. Mit diesem Protokoll wird es möglich, die modernen Formen der Zwangsarbeit, darunter den Menschenhandel und den Menschenschmuggel, effizienter zu bekämpfen. Die Regierungen, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer müssen sich für eine wirksame und nachhaltige Beseitigung der Zwangs- oder Pflichtarbeit engagieren.
Die vorberatende Kommission hat über die Definition von Zwangsarbeit in der Schweiz diskutiert. Dabei wurden Bedenken geäussert, dass die Ratifizierung des Protokolls die Definition ändert oder ausweitet. Das Protokoll ändert die Definition der Zwangsarbeit in der Schweiz nicht; diese ist seit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation in Kraft. Als Zwangs- oder Pflichtarbeit gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Die Ausübung der Militärdienstpflicht, der Zivilschutzpflicht oder des Zivildienstes gilt gemäss dem Übereinkommen nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit. Das Protokoll ist in der Schweiz nicht direkt anwendbar. Eine Privatperson kann dessen Anwendung nicht bei einem Gericht einfordern.
Das Protokoll fordert die Regierungen dazu auf, Massnahmen zur Vorbeugung von Zwangsarbeit zu treffen, Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtshilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Das Protokoll lässt den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bezüglich der konkreten Massnahmen, die zur Umsetzung der formulierten Grundsätze zu ergreifen sind.
Die Unterzeichnung des Protokolls respektiert unsere Ratifizierungspolitik. Unser Land ratifiziert eine Norm der IAO, wenn unsere Gesetzgebung und unsere Praxis mit den Anforderungen des Instrumentes übereinstimmen - also nicht vorher. Unsere Gesetzgebung entspricht bereits den Bestimmungen, die im Protokoll enthalten sind. Die Ratifizierung des Protokolls stellt einen Akt internationaler Solidarität dar. Obgleich Zwangsarbeit einhellig verurteilt wird, ist sie für fast 21 Millionen Opfer weltweit noch Realität. Die Beseitigung der Zwangsarbeit ist nach wie vor eine der grossen Herausforderungen unseres Jahrhunderts.
Auch die Schweizer Wirtschaft ist von der Problematik der Zwangsarbeit betroffen. Zwangsarbeit generiert pro Jahr weltweit geschätzte 150 Milliarden US-Dollar Profit. Ein Teil davon entgeht auch den Schweizer KMU und den Schweizer Konzernen, die sich an die Regeln halten und zu anständigen Bedingungen produzieren. Zwangsarbeit verzerrt also die Marktkräfte und untergräbt somit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die massgeblich zum Wohlstand unseres Landes beitragen.
Der Bundesrat schliesst sich daher der Meinung der Kommission an. Er schlägt Ihnen vor, auf das Geschäft einzutreten, und er schlägt Ihnen vor, der Ratifizierung des Protokolls zuzustimmen.