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preparatory:AB 208043

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-05

Wortprotokoll

Uns von der SVP ist der Schutz des Kindes sehr wichtig, und dieser muss auch bestmöglich garantiert werden. Deshalb hat die Schweiz die Kinderrechtskonvention mit den ersten beiden Fakultativprotokollen betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten einerseits und betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie andererseits ratifiziert.

Das dritte Fakultativprotokoll ist ausschliesslich prozeduraler Natur und enthält keine materiellen Rechtsbestimmungen. Nach unserer Meinung verbessern wir mit der Unterzeichnung dieses Protokolls den Schutz des Kindes in keinerlei Hinsicht. Der Kinderrechtsausschuss der Uno ist ein theoretisches Konstrukt. Worum geht es eigentlich?

1. Einzelpersonen oder Personengruppen sollen sich mit einer schriftlichen Mitteilung an den Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden, wenn vorher bereits alle nationalen administrativen und gerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Ein rechtlich verbindliches Urteil kann jedoch nicht gefällt werden. Zum einen muss man sich fragen, wer schon die Adresse dieses Uno-Ausschusses, bei dem man sich eben melden soll, kennt. Zum andern ist die Schweizer Justiz sehr wohl eigenständig in der Lage, verfahrensrechtlich die Uno-Kinderrechtskonvention, wie sie in den ersten beiden Fakultativprotokollen festgeschrieben ist, zu garantieren. Auch haben wir in der Schweiz zum Glück viele sehr gute Kinderhilfswerke und Stellen, die sich für die Rechte der Kinder einsetzen. Diese sind zu unterstützen, wenn uns der Schutz des Kindes wirklich am Herzen liegt.

2. Vorgesehen ist auch, dass ein Vertragsstaat des Fakultativprotokolls dem Ausschuss die Nichteinhaltung der Uno-Kinderrechtskonvention oder der Fakultativprotokolle durch einen anderen Vertragsstaat mitteilen kann, sofern beide dieser Möglichkeit zugestimmt haben. Dazu muss gesagt werden, dass die Schweiz als neutraler Staat sich nicht in die Angelegenheiten anderer Staaten einmischen soll.

3. Der Ausschuss erhält die Kompetenz, Fälle schwerwiegender oder systematischer Verletzungen der Uno-Kinderrechtskonvention oder der Fakultativprotokolle von sich aus zu untersuchen. Da die Mitteilungs- und Untersuchungsverfahren juristisch nicht bindend sind, bringen sie keinen besseren Kinderschutz. Hingegen würden wir mit der Ratifizierung dieses unsinnigen Protokolls Kosten, Bürokratie und Doppelspurigkeit verursachen, und dies eigentlich nur, um der Uno zu gefallen oder einfach um dabei zu sein.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP-Fraktion die Unterzeichnung ab. Ich möchte nochmals betonen, dass uns der Kinderschutz und die Einhaltung der Bestimmungen in den ersten beiden Fakultativprotokollen sehr am Herzen liegen. Wir bitten Sie aber, das vorliegende Protokoll, diesen praxisfernen Papiertiger, abzulehnen.