preparatory:AB 208481
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-07
Wortprotokoll
Kollege Minder hat es gesagt, wir sind in einer ungewöhnlichen Art der Gesetzgebung. Wir legiferieren hier über Nacht auf der grünen Wiese. Wir haben keine Botschaft, keinen Entwurf des Bundesrates, wir machen hier einfach im freien Felde ein Gesetz. Das ist wirklich Gesetzgebung wie wahrscheinlich früher im Mittelalter. Das ist ja eigentlich noch schön, fördert die Willkür, und die Willkür macht ja Spass, wenn man sie ausüben kann. Aber weil wir hier doch immerhin ein Gesetz verabschieden, sollten wir wissen, was wir verabschieden. Deshalb sage ich zu diesem Absatz 4 jetzt gerne etwas zuhanden der Materialien:
Wir sprechen hier von der Interviewpflicht. Ihre Kommission hat die Fassung des Nationalrates in einem Punkt übernommen und in einem Punkt stark abgeändert. Sie sehen, dass Ihre Kommission Ihnen vorschlägt, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung den Arbeitgebern innert kurzer Frist Dossiers von passenden Stellensuchenden zustellen soll. Wir haben darüber diskutiert, was "innert kurzer Frist" heisst. "Innert kurzer Frist" heisst wahrscheinlich schon nicht "innert Stunden", aber es heisst auch nicht "innert Wochen". Der Massstab müsste ungefähr das heutige Genfer oder das Zürcher Modell sein. Im einen Fall ist es eine Frist von fünf Tagen, und im anderen Fall ist die Frist zwischen zwei, drei und fünf Tagen. Also in diesem Bereich stellen wir uns die kurze Frist vor. Ziel muss hier nämlich sein, dass die Arbeitgeber in diesem Lande nicht unnötig belastet werden und dass die Bürokratie vermindert wird.
In die gleiche Richtung geht der Begriff der passenden Dossiers, den wir vom Nationalrat übernommen haben. Jetzt ist die Frage, wie viele passende Dossiers ein RAV dem Arbeitgeber denn zustellen kann. In der Kommission ist das Beispiel genannt worden, wonach es möglich ist, dass im Kanton Zürich im Bereiche des Gastgewerbes 400 stellensuchende Servierfachpersonen zur Verfügung stehen, also 400 passende Personen. Das bedeutet nun aus der Sicht der Kommission aber nicht, dass das RAV des Kantons Zürich dem "Sternen" in Richterswil ein Paket mit 400 Dossiers zustellt. Es soll vielmehr eine beschränkte Zahl von passenden Dossiers sein. Ich stelle mir hier auch vor, dass wir uns am Genfer oder am Zürcher Modell orientieren. Das sind ungefähr fünf Dossiers, nicht 400, sondern fünf. Dann wird das Ganze für die Arbeitgeber in diesem Lande auch erträglich und effizient.