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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-12

Wortprotokoll

Ich versuche noch einmal, das mit dieser Kreditsperre aufzuzeigen. Wir gingen bei der Budgetierung im Juni davon aus, dass wir Ende 2016 rund 45 000 Asylgesuche haben würden. Aufgrund dieser 45 000, die wir budgetiert haben, haben wir Ihnen vorgeschlagen, 400 Millionen Franken ausserordentlich zu verbuchen, um diese massive Steigerung aufzufangen.

Der Nationalrat will keine ausserordentliche Verbuchung bei diesen Asylgesuchszahlen. Er hat also ein anderes Konzept, und er hat ein anderes Rechenbeispiel hinterlegt. Er sagt, Ende Jahr würden wir 30 000 Asylgesuche haben. Wenn wir 30 000 hätten, wäre eine Kreditsperre von 60 Millionen Franken notwendig, damit wir das auffangen können.

Seit dem Beschluss des Nationalrates hat sich die Situation wieder etwas verändert. Wir rechnen heute - so die aktuelle Schätzung - für das Jahr 2016 noch mit 27 500 Asylgesuchen. Die Grenze liegt bei 30 000. Wenn die Zahl unter 30 000 liegt, dann braucht es diese Kreditsperre nicht. Wenn sie darüberliegt, braucht es sie. Jetzt ist Ende Jahr, und wir haben eine Momentaufnahme; sie bildet das Jahr 2016 ab.

Wir wissen nicht, wie viele Asylbewerber nächstes Jahr kommen werden. Das war auch der Grund für den Bundesrat, das ausserordentlich zu verbuchen. Mit der Kreditsperre, die der Nationalrat beschlossen hat, hätten wir dann eine gewisse Manövriermasse, falls die Zahl nächstes Jahr wieder steigt. Die Berechnung der Asylzahlen ist keine exakte Wissenschaft, das wissen wir alle. Wir gehen von Schätzungen aus. Im Moment, heute beurteilt, bräuchten wir diese Kreditsperre nicht, dann müssten wir die Ausgaben kürzen. Ich würde Ihnen trotzdem eher beliebt machen, das einmal so zu belassen, weil sich das mit diesen Zahlen im Nationalrat jetzt so gefestigt hat. Wenn wir sie dann nicht brauchen, können wir diese Kreditsperre wieder aufheben; die administrativen Aufwendungen sind, denke ich, vertretbar.

Das Gefährliche daran, das haben wir letztes Mal diskutiert, ist, dass man im Herbst, in der Budgetsitzung, Parameter des Budgets zu ändern beginnt. Wir könnten dann in Zukunft auch sagen, die Einnahmen seien höher, das sei höher. Dann schwächen wir eigentlich die Schuldenbremse. Daher [PAGE 1089] möchte ich betonen, was die Kommissionspräsidentin, Frau Fetz, gesagt hat: Es müsste aus unserer Sicht eine Ausnahme bleiben. Das wäre eine andere Ansicht als im Nationalrat, der grundsätzlich keine Ausserordentlichkeit will. Ich denke, wir sind immer wieder einmal froh um Ausserordentlichkeit. Wenn Sie dem Nationalrat folgen, möchte ich Ihnen schon auch beliebt machen, dass das einmalig ist.

Streicht man jetzt die Kreditsperre oder nicht? Sie können jedes andere Zahlenbeispiel machen, wahrscheinlich ist jedes falsch, weil wir einfach nicht abschätzen können, wie sich die Migrationszahlen nächstes Jahr entwickeln werden. Mit der Kreditsperre von 60 Millionen Franken sind wir auf der vorsichtigen Seite. Sollte die Zahl der Asylbewerber nächstes Jahr wieder steigen, können wir das so im ordentlichen Budget auffangen. Das war ja die Absicht des Nationalrates.

Ich neige dazu, Ihnen zu empfehlen - wenn Sie schon auf diesem Weg sind -, dem Nationalrat zu folgen, diese Kreditsperre von 60 Millionen Franken festzuschreiben und damit im Budget etwas Reserve für steigende Asylzahlen zu schaffen.

Es gibt ja noch eine zweite Kreditsperre, Artikel 4b; das ist im Moment sozusagen der Platzhalter, falls wir trotz allen Anstrengungen die Schuldenbremse nicht einhalten. Im Moment sind sowohl der Nationalrat wie der Ständerat knapp unter der Schuldenbremse - daher Platzhalter. Vielleicht brauchen wir sie dann nicht. Das ist die Kreditsperre in Artikel 4b.

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