preparatory:AB 209524
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-14
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist vorab festzuhalten, dass die Versicherungsbranche keine Einwände gegen eine Aufsicht hat. Die Frage ist, wo die Aufsicht festgelegt werden soll. Wenn wir das im Fidleg machen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, hat die Branche den Nachteil, dass sie in ihrem Bereich zwei Aufsichten hat; es kann also Schnittstellenprobleme geben. Das würde darauf hindeuten, dass eine Trennung - Versicherungen werden dem Versicherungsaufsichtsgesetz und Finanzdienstleister dem Fidleg unterstellt - durchaus Sinn macht. Wir sehen auch, was alles jetzt bereits dem Fidleg unterstellt ist; es ist in diesem Bereich eine recht breite Palette.
Wir sehen vor, Ihnen die Vernehmlassung zum Versicherungsaufsichtsgesetz in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres zu unterbreiten. Wenn Sie die Versicherungen hier ausnehmen, und ich würde Ihnen das eigentlich empfehlen, würden wir diesen Bereich bereits in die Vernehmlassung zum Versicherungsaufsichtsgesetz nehmen. Es macht sowohl für die Kunden wie für die Branche Sinn, wenn es in einem Gesetz geregelt ist und wir hier nicht Schnittstellen schaffen. Dann sind die Versicherungen im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz und die Dienstleistungen im Finanzdienstleistungsgesetz geregelt. So gesehen und auch aufgrund der zeitlichen Abfolge, weil das unmittelbar folgt, macht der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für Kunden und Branchen Sinn. Es ergibt wohl mehr Transparenz, wenn es in den Spezialgesetzen entsprechend geregelt ist.
Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission ist transparent, und wir bitten Sie, die Mehrheit zu unterstützen.