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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-07

Wortprotokoll

Wir, Bund und Kantone, hatten letzte Woche ein konstruktives Meeting. Wir haben Lösungen gesucht. Diese können wir letztlich nur gemeinsam tragen. Wir haben insbesondere auch festgestellt, dass die Arbeitgeber mit an den Tisch gehören, weil letztlich sie diejenigen sind, die Arbeitsplätze und Einstiegsplätze anbieten können. Es geht um die Flüchtlinge, um die vorläufig Aufgenommenen. Es geht um Geld. Dieses Geld darf nur als investives Geld verstanden werden. Es sind Investitionen in junge oder jüngere Leute. Die Investitionen müssen sich über die Zeit via Beschäftigung im Arbeitsmarkt auszahlen. Dann ist es nicht nur eine Einwegaktion, sondern eine Win-win-Angelegenheit.

95 Prozent aller 25-Jährigen in unserem Land sollen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. Dieses Ziel, das der Bund mit den Kantonen 2011 festgelegt hat, soll auch für spät zugewanderte Jugendliche angestrebt werden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass steigende Migrationszahlen im Bildungsbereich eine Herausforderung darstellen. Bund und Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, Zuständigkeiten geklärt und Ziele festgelegt. Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen beruflich besser integriert werden.

Bevor jedoch über eine Erhöhung entsprechender Leistungen diskutiert werden kann, muss eruiert werden, wo tatsächlich Mehrkosten entstehen. Abklärungen haben nämlich ergeben, dass es im Bildungsbereich für die erwähnte Zielgruppe nicht ausreicht, nur in die Regelstrukturen zu investieren. Es geht darum, diese Menschen mit vorbereitenden Massnahmen, mit dem Erlernen einer Landessprache oder individueller Begleitung für den Einstieg in eine Berufslehre fit zu machen. Die Kantone haben den finanziellen Aufwand ermittelt. Die Resultate bilden die Grundlage für entsprechende Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen. Diese sind am 3. März 2017 gestartet.

Der Bundesrat will diesem Prozess nicht vorgreifen und lehnt den Vorstoss deshalb ab. Im Falle einer Annahme im Nationalrat behält er sich vor, im Ständerat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.

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