preparatory:AB 211950
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-07
Wortprotokoll
Die Bundesverfassung garantiert den Grundsatz des freien Zugangs zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. Die Wirtschaftsfreiheit kann nur eingeschränkt werden, wenn dies durch öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt ist. Die Reglementierung der Berufstätigkeit obliegt der Legislative, also den Parlamenten. Der Bundesrat hat darauf schon auf Bundesebene nur bedingt Einfluss, auf kantonaler Ebene noch weniger.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den verschiedenen Berufen sind im Allgemeinen gut bekannt und seitens des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation und des Seco dokumentiert. Allerdings ist aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Reglementierungen in den Kantonen nicht immer leicht zu verstehen, wo welche Voraussetzungen für die verschiedenen privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten gelten. Nachdem ich das gesagt habe: Der Bundesrat ist bereit, einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten, d. h., er beantragt, das Postulat anzunehmen.