Walter Hansjörg · Nationalrat · 2017-03-07
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-07
Wortprotokoll
Über den Handlungsbedarf im Bereich des Jungviehs sind sich [PAGE 228] National- und Ständerat grundsätzlich einig. Beide Räte haben die Motion angenommen. Der Ständerat hat jedoch gegenüber der nationalrätlichen Variante eine Präzisierung vorgenommen; deshalb haben wir eine Differenz. In den Diskussionen zur Motion ist immer wieder die Befürchtung geäussert worden, dass bei einer Annahme der Motion die Märkte nicht nur für die Jungtiere, sondern auch für die Schlachtkälber - diese sind ja nicht mehr zugelassen - wiedereingeführt werden könnten. Das kann nicht Sinn und Zweck sein. Daher hat der Ständerat den Motionstext ergänzt, indem er explizit eine Einschränkung auf die Handelsklasse Jungvieh vorgenommen hat. Die Mehrheit unserer WAK stimmt dieser Präzisierung zu.
In der Umsetzung braucht es gezielte Massnahmen, damit effektiv nur das Jungvieh von den öffentlichen Märkten profitiert und nicht Schlachtkälber missbräuchlich an den Märkten aufgeführt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion einen Vorschlag gemacht: Gemäss Bundesrat müssen diese Tiere nach der Auffuhr auf einem öffentlichen Schlachtviehmarkt im Sinne einer Karenzfrist mindestens sechs Monate auf einem Betrieb gemästet werden, bevor sie im Rahmen der Schlachtung ein zweites Mal als Inlandleistung angerechnet werden dürfen. Die betroffenen Branchenpartner - Bauernverband, Proviande, Viehhändler - haben sich an einen Tisch gesetzt und diesen Vorschlag diskutiert. Sie kommen zum Schluss, dass das Instrument der Karenzfrist nicht geeignet sei und zu einem grossen zusätzlichen administrativen Aufwand führen würde..
Die Branchenpartner sind sich einig, dass die missbräuchliche Vermarktung von Schlachtkälbern verhindert werden kann, indem für über öffentliche Märkte vermarktete Tiere nur eine Inlandleistung geltend gemacht werden kann, wenn das Tier nicht geschlachtet wird, bevor es mindestens 210 Tage alt ist. Mit diesem Mindestalter kann gewährleistet werden, dass die Tiere nicht plötzlich als Schlachtkälber weitervermarktet werden. Das Instrument des Mindestalters eignet sich besser zur korrekten Umsetzung der Motion als das Instrument der Karenzfrist Das habe ich einfach erwähnt, damit das allenfalls nochmals überdacht werden kann. Dieser Vorschlag ist nicht geeignet, um das Ziel zu erreichen. Zudem kostet es sehr viel Geld für die privatrechtliche Tierverkehrsdatenbank, die entsprechende Programme ändern müsste.
Nun ist es so, dass die Branche unter dem Druck dieser Motion, unter dem Druck der Zustimmung beider Räte eine privatrechtliche Vereinbarung ausgearbeitet hat, welche gestern unterzeichnet worden ist. Es wurde aber schon einmal eine Vereinbarung unterzeichnet, die dann von den entsprechenden Marktakteuren nicht eingehalten worden ist, weil nur die Branche das unterzeichnet hatte; deshalb war diese Motion dann auch nötig. Diese neue Vereinbarung haben auch die entsprechenden Händler unterzeichnet, sodass wir jetzt gespannt sind, wie sich diese Marktordnung entwickeln wird. Bezüglich dieser Vereinbarung ist es wichtig zu wissen, dass vor allem darauf geachtet wird, dass eine gewisse Importberechtigung als Kompensation für die Inlandleistung erst zum Tragen kommt, wenn diese Tiere ausgemästet werden und dann auf den Markt kommen.
Trotzdem sind wir der Meinung, dass diese geänderte Motion jetzt angenommen werden sollte. Dann hat man abzuwarten, wie sich diese Branchenlösung bewährt und ob sie eingehalten wird. Das ist sehr wichtig. Es braucht hier einen politischen Druck, damit die Handelspartner sich an die vereinbarten Regeln halten. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte diese Motion dann allenfalls nicht umgesetzt werden, wenn die privatrechtliche Lösung greift. Die vereinbarte Lösung sieht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit der Motion den Druck aufrechterhalten, damit geschaut werden kann, ob sich diese Vereinbarung bewährt.
Die Gegner dieser Lösung sprechen von hohen Kosten. Das kommt zurzeit nicht zum Tragen. Der Schweizer Tierschutz bemängelt, dass diese Jungtiere von 121 Tagen zu jung seien, um auf öffentlichen Märkten aufgeführt zu werden. Hier erwähne ich einfach, dass diese Tiere mit vier Monaten durchaus an öffentlichen Märkten aufgeführt werden können. Es gibt so oder so keine andere Lösung. Sonst werden sie einfach auf andere Art und Weise zusammengeführt. Es ist eigentlich sehr rationell, wenn man diese Vermarktung von Berg- zu Talbetrieben auf solchen Sammelplätzen vornimmt und so die Tiere auch weniger in den entsprechenden grossen Lastwagen weit herumgeführt werden.
Ich bitte Sie also, der ständerätlichen Lösung zuzustimmen. Ich bin zuversichtlich, dass sich die private Lösung bewähren wird, wenn wir noch eine gewisse Zeit lang einen politischen Druck aufrechterhalten.