preparatory:AB 212311
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-08
Wortprotokoll
Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen.
Frau Flückiger, es ist ja nicht so, dass es keine Indizien für Missbräuche gibt. Der Ständerat will mit Absatz 2 nicht das vereinfachte Verfahren abschaffen, sondern die Löcher stopfen, die man festgestellt hat. Frau Flückiger, ich würde Ihnen jetzt gerne einmal sagen, was für Indizien es dafür gibt, dass das missbräuchlich angewendet wird. Es sind vor allem Verwaltungsräte, die mehrere Honorare kassieren, und zwar immer unter der entsprechenden Limite, sodass sie sich dem vereinfachten Verfahren unterstellen können und nur 5 Prozent Steuern bezahlen. Es kann doch nicht sein, dass Sie das wollen.
Die Regelung, die wir Ihnen vorschlagen: Wir behalten das vereinfachte Verfahren bei, es wird ganz gezielt auf das ausgerichtet, wofür wir es eigentlich vorgesehen haben, für kleine Arbeitsverhältnisse, z. B. im Haushalt oder in Vereinen usw., aber sicher nicht für gutverdienende Verwaltungsräte, die damit ihre Steuern minimieren können. Es geht um das und um nichts anderes. Mit Absatz 2 verhindern wir Missbräuche, Frau Flückiger. Es geht auch nicht um Familienpolitik. Ich muss Ihnen sagen, dass Sie als Frau des Gewerbes ja alles Interesse daran haben müssen, dass alle Gewerbebetriebe gleich behandelt werden, dass nicht die einen versuchen, über solche Tricks weniger Steuern zu bezahlen als andere; die hätten ja dann einen Wettbewerbsvorteil.
Ich bitte Sie, folgen Sie der Mehrheit. Wir sichern mit dem Antrag der Mehrheit, dass das vereinfachte Verfahren [PAGE 276] beibehalten werden kann, wir sichern, dass Löcher gestopft werden, eben z. B. die missbräuchliche Anwendung des vereinfachten Verfahrens durch gutverdienende Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte. Ich glaube, dass wir alle ein Interesse daran haben. Der Ständerat hat das richtig erkannt und eine intelligente Formulierung gefunden. Es ist sichergestellt, dass Kapitalgesellschaften - das sind Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und GmbH sowie Genossenschaften - das Verfahren nicht anwenden dürfen. Dann haben Sie noch den Zusatz, dass es nicht anwendbar ist für "die Mitarbeit des Ehegatten und der Kinder im eigenen Betrieb". Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gilt: Für sie ist der Umgang mit administrativen Verfahren überhaupt kein Problem. Es ist auch nicht KMU-feindlich, ganz im Gegenteil. Ich verstehe nicht, wie Sie argumentieren, Frau Flückiger.
Wenn Sie das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft wollen, dann müssen Sie mit der Mehrheit stimmen, und darum bitte ich Sie auch im Namen der SP-Fraktion.