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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, dem Antrag der Minderheit und damit dem Beschluss des Nationalrates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Es geht hier darum, dass wir den Kantonen den Ansatz von 7,5 auf 7,3 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Prämienverbilligung senken. Das ist darin begründet, dass Kantone die Prämienverbilligung nicht mehr im gleichen Ausmass erstatten wie der Bund. Es gibt Kantone, die inzwischen noch 17 Prozent der Prämienverbilligung aus der eigenen Kasse leisten, während der Rest vom Bund bezahlt wird. Es gibt aber umgekehrt auch Kantone, die 70 Prozent der Prämienverbilligung aus eigenen Mitteln bezahlen, sodass der Anteil des Bundes nur 30 Prozent beträgt. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Beiträge in etwa gleichwertig sein sollen. Mit der Senkung von 7,5 auf 7,3 Prozent stellen wir das Gleichgewicht [PAGE 169] insgesamt wieder her, wobei es selbstverständlich weiterhin kantonale Unterschiede geben wird. Mit dieser Lösung würden wir den Kantonen rund 75 Millionen Franken weniger für die Prämienverbilligung zustellen. Sie haben aber die Möglichkeit, mit dem Ergänzungsleistungsgesetz gemäss heutiger Schätzung rund 116 Millionen Franken einzusparen. Insgesamt ist es also ein Geschäft für die Kantone.

In den Übergangsbestimmungen ist mit einer Koppelung sichergestellt, dass dieses Gesetz erst in Kraft treten kann, wenn auch das Ergänzungsleistungsgesetz gemäss Botschaft in Kraft tritt. Wenn Sie sagen, es sei noch nicht klar und ungewiss, wann das sei, dann muss ich sagen, dass Sie dies ja in den Händen haben. Der Bundesrat hat die entsprechenden Vorgaben verabschiedet. Offenbar trauen Sie sich selber nicht ganz, wenn Sie hier nicht zustimmen. Man hat in der Kommission auch diskutiert, ob man die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes im Ergänzungsleistungsgesetz einbauen könnte, was ja auch eine Möglichkeit wäre. Wenn Sie sich selber nicht trauen, dann haben Sie es sozusagen aus einem Guss, wenn Sie so vorgehen.

Wir sind aber der Meinung, dass die Vorgaben des Bundesrates klar sind. Mit den Kantonen ist das so abgesprochen. Man kann dem also jetzt so zustimmen. Schliesslich werden Sie es ja in der Hand haben, das beim Ergänzungsleistungsgesetz entsprechend abzustimmen. Wir hätten dann diese Differenz bereinigt, wenn Sie das heute so machen; ansonsten müssten wir das mitziehen. Die Vorgaben im Ergänzungsleistungsgesetz des Bundesrates mit der Entlastung der Kantone sind nämlich aus Sicht des Bundesrates eben mit dem Krankenversicherungsgesetz gekoppelt. Es muss auch gekoppelt sein, damit wir das Gleichgewicht mit den Kantonen halten können. Es kann zudem jetzt geregelt werden, zumal Sie es in der Hand haben. Eine Verschiebung würde eigentlich nichts bringen, da ja immer Sie darüber zu entscheiden haben.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsminderheit bzw. dem Beschluss des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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