preparatory:AB 212792
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat kann heute allfällige gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmenden sowie Auswirkungen auf die Patientensicherheit nicht abschätzen, da er bis zum heutigen Zeitpunkt keinen Auftrag erhalten hat, eine Revision des Arbeitsgesetzes anzugehen. Sollten die zurzeit in der WAK laufenden Diskussionen zu einer Revision des Arbeitsgesetzes führen, wird sich der Bundesrat zu gegebener Zeit dazu äussern und in seiner Stellungnahme selbstverständlich mögliche Folgen für den Gesundheitsschutz sowie allfällige weitere Auswirkungen sorgfältig prüfen.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber, also auch jedes Spital, verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz einzuhalten. Die kantonalen Arbeitsinspektorate führen Kontrollen durch und beanstanden allfällige Mängel. Die Rolle des Seco als Aufsichtsbehörde über den kantonalen Vollzug beschränkt sich somit auf die Koordination und Information zur Gewährleistung eines rechtsgleichen Vollzugs. Was die Patientensicherheit anbelangt, so liegt diese in der Verantwortung der Spitäler.