Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-03-13
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-13
Wortprotokoll
Die nachhaltige Entwicklung und deren Förderung durch den Bund ist ein Verfassungsauftrag. Seit 1997 legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre seine politischen Absichten zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in der Strategie Nachhaltige Entwicklung fest. In der Strategie 2016-2019 sind Bildung, Forschung und Innovation ein eigenes Handlungsfeld. Darin ist festgehalten, dass die an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung orientierte Förderpolitik in Bildung, Forschung und Innovation dazu beizutragen hat, den Wissenschaftsstandort Schweiz zu stärken und seine Fähigkeit, [PAGE 338] an der Lösung globaler Probleme mitzuwirken, weiter auszubauen.
Zu erwähnen ist zudem die Botschaft des Bundesrates zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020, die den Beitrag des BFI-Bereichs zur nachhaltigen Entwicklung zusammenfassend ausweist. Was die Berufsbildung betrifft, unterstützt der Bund die Trägerschaften verschiedener Berufe in der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung. Damit sollen in ihren Grundlagendokumenten Kompetenzen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie für die nachhaltige Energienutzung verankert werden. Ferner erarbeitet die vom Bund als nationales Kompetenzzentrum für die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) geförderte Stiftung Education 21 Vorschläge zur Einführung und zur Diffusion der BNE in der Berufsbildung. Die nachhaltige Entwicklung ist sodann Bestandteil des allgemeinbildenden Unterrichts und der Berufsmaturität sowie Gegenstand der Erklärung 2015 des WBF und der Erziehungsdirektorenkonferenz zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen.