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AB 212826

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-13

Wortprotokoll

Die Abrechnungspflicht für steuerbare Retrozessionen folgt dem im Mehrwertsteuergesetz geregelten Grundsatz: Wer steuerbare Leistungen erbringt und hierfür ein Entgelt erhält, muss dieses Entgelt in der Mehrwertsteuerdeklaration erfassen und die Mehrwertsteuer entrichten. Bei steuerbaren Retrozessionen obliegt die Deklarationspflicht also den Zahlungsempfängern: Sie sind diejenigen, die eine steuerbare Leistung erbringen, nämlich das sogenannte Zuführen von Kunden, und dafür ein Entgelt erhalten. Voraussetzung ist dabei natürlich immer, dass überhaupt eine Deklarationspflicht besteht. Wer weder obligatorisch steuerpflichtig ist noch sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellt, muss keine Mehrwertsteuerabrechnungen einreichen. Im Rahmen der ordentlichen Kontrolltätigkeit wird jeweils geprüft, ob steuerpflichtige Personen ihre Mehrwertsteuerdeklarationen korrekt erstellt haben. Für Retrozessionen gilt nichts anderes. [PAGE 345]

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