preparatory:AB 215474
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-30
Wortprotokoll
Diese Vorlage ist wahrscheinlich die wichtigste in dieser Legislatur. Das hängt mit unserem politischen System zusammen, in dem letztlich das Volk über die Grundlage abstimmen muss, ob und wie wir Steuern erheben dürfen.
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die wichtigsten Steuern des Bundes - ohne sie geht es einfach nicht. Aber es liegt an unserem System, dass sie zeitlich befristet in der Bundesverfassung festgelegt sind. Diese Befristung läuft 2020 aus. Wir müssen sie also erneuern, sonst haben wir das Recht nicht, ab 2020 direkte Bundessteuern oder Mehrwertsteuern zu erheben - und wir brauchen sie ja, sonst geht es einfach nicht. Es ist also eine Vorlage, die in jedem Fall dem obligatorischen Referendum unterstellt ist. Es ist eine Verfassungsänderung, und es braucht die Mehrheit von Volk und Ständen, um diese Steuern weiterhin erheben zu können.
Wir haben lange diskutiert, insbesondere in der nationalrätlichen Kommission, ob es nicht an der Zeit wäre, die Befristung aufzuheben und den Grundsatz der Steuererhebung definitiv in die Verfassung zu schreiben. Das war ursprünglich die Absicht des Bundesrates, die Vorlage wurde so in die Vernehmlassung geschickt. Die Kantone, die auch Steuern brauchen, waren mehrheitlich der Meinung, man könnte das unbefristet machen, aber Parteien und Verbände waren der Meinung, es solle befristet geschehen. Der Bundesrat hat dann die Vorlage auf diese Befristung ausgerichtet und 15 Jahre vorgeschlagen. Die Diskussion über die Frage, ob man nicht auf 10 Jahre gehen oder ob die Steuererhebung unbefristet sein sollte, hat dann in beiden Kommissionen noch einmal stattgefunden. Am Schluss hat sich dieser echt schweizerische Kompromiss der 15 Jahre durchgesetzt.
Ich denke, es ist eine sinnvolle Zeitspanne. Ich habe gerade vorhin aufgrund Ihrer Haarfarbe zu definieren versucht, wer in 15 Jahren noch dabei sein könnte. (Teilweise Heiterkeit) Ich schliesse nicht aus, dass es durchaus noch Leute gibt, die dann hier sind und einer neuen Verlängerung wahrscheinlich wieder zustimmen werden. Steuern sind ja eine wichtige Frage - für das Parlament und auch für die Bevölkerung. Wir sind der Meinung, dass es angezeigt ist, alle 15 Jahre einmal zu diskutieren, ob diese Steuern erhoben werden sollen, was ihr Sinn und Zweck ist, um einfach auch in der Bevölkerung diese Diskussion auszulösen und diesen Dialog zu führen. Es gehört zu unserem System zu diskutieren, welche Steuern erhoben werden dürfen. Ich hoffe nicht, dass es in der Volksabstimmung eine grosse Opposition gibt, aber trotzdem wird man sich wieder bewusst: Das letzte Wort über Steuern hat nicht irgendwer; nicht der Bundesrat, sondern das Volk entscheidet, ob diese Steuern erhoben werden dürfen oder nicht.
Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen die Verlängerung von 2021 bis 2035. Für diese 15 Jahre wäre wieder festgelegt, dass der Bund die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer erheben kann. Wir beantragen Ihnen, wie schon gesagt wurde, die Aufhebung der Übergangsbestimmung für die Biersteuer. Das ist etwas, was sich erledigt hat. Wir können das in diese Vorlage aufnehmen, weil es auch mit Steuern zu tun hat. Damit ist die Einheit der Materie gewährleistet. Die Aufhebung verschiedener anderer Übergangsbestimmungen würde, wie es der Kommissionspräsident ausgeführt hat, die Einheit der Materie brechen. Man wird diese Frage bei anderer Gelegenheit wiederaufnehmen. Zum Teil braucht es aber Übergangsbestimmungen, die etwas länger in Kraft sind, damit man die Herkunft noch beurteilen kann.
Es ist eigentlich eine unaufgeregte Vorlage, aber trotzdem eine zentrale für die Finanzierung des Staates. Ich bitte Sie, auf die neue Finanzordnung 2021 einzutreten und ihr zuzustimmen, so, wie es der Bundesrat und der Nationalrat vorgegeben haben.