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preparatory:AB 215649

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Guten Morgen zur Beratung dieses, wie es ursprünglich schien, unspektakulären Gesetzes. Es bezweckt die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt für die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Die Compenswiss, wie die Bezeichnung für diese Anstalt lautet, soll errichtet werden. Damit sollen die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundesrates auch in diesem Bereich durchgesetzt und soll die nötige Transparenz für diese schon von der Finanzgrösse her wichtige Institution geschaffen werden. Dennoch ist der Nationalrat auf dieses Geschäft nur mit einer knappen Mehrheit eingetreten, mit 99 zu 83 Stimmen. Er hat aber die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 121 zu 68 Stimmen verabschiedet.

Es bestehen nach der nationalrätlichen Beratung noch vier Differenzen. Bei diesen vier Differenzen beantragt Ihnen die Kommission, drei Differenzen zu bereinigen, indem wir Ihnen beantragen, dem Nationalrat zu folgen. Bei einer Differenz beantragen wir Ihnen festzuhalten.

Bei Artikel 3 geht es um die Frage, ob in Absatz 1 noch einmal wiederholt werden soll, dass die getrennten Vermögen der Compenswiss keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Der Nationalrat hat beschlossen, diesen Teilsatz zu streichen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Der Einschub wäre an sich richtig, ist aber rechtlich unnötig, da bereits in den Schlussbestimmungen festgelegt wird, dass die Anstalt Rechtspersönlichkeit hat, nicht aber die Fonds; das ist in Artikel 19 Absatz 1 so festgehalten.

Wir beantragen Ihnen also, hier dem Nationalrat zu folgen. Ich glaube, es gibt keine anderen Anträge. [GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté