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preparatory:AB 215651

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Wir haben hier die dritte Differenz. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Ursprünglich hatte der Bundesrat ja vorgeschlagen, als Revisionsstelle die Eidgenössische Finanzkontrolle einzusetzen. Beide Räte sind sich einig, dass man das nicht will, sondern dass man eine externe, unabhängige Revisionsstelle will. Nicht einig sind sich die Räte in der Frage, wer diese Revisionsstelle wählen soll. Der Ständerat hatte beschlossen, dass der Verwaltungsrat die Revisionsstelle wählen soll. Er tat das mit einem knappen Entscheid hier in diesem Hause, mit 21 zu 20 Stimmen. Der Nationalrat hat sich dann sehr deutlich, mit 114 zu 68 Stimmen, dafür entschieden, dass der Bundesrat die Revisionsstelle wählen soll.

Ihre Kommission ist nach erneuter Prüfung der Argumente der Auffassung, dass der Nationalrat die Corporate-Governance-Regeln hier wahrscheinlich doch besser begriffen hat. Die Wahl einer Revisionsstelle sollte nicht durch den [PAGE 365] Verwaltungsrat erfolgen. Im Privatrecht, im Aktienrecht wäre es so, dass die Generalversammlung oder hier die Mitgliederversammlung diese Kompetenz hätte. Die Compenswiss hat kein solches Gremium. Deshalb ist es aus Sicht der Corporate Governance richtig, dass der Bundesrat und nicht der Verwaltungsrat diese Wahl vornimmt.[GZ]

Wir beantragen Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen.

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