preparatory:AB 21604
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit den Leistungen der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sichern. Dank dem BVG und insbesondere auch dank dem Feizügigkeitsgesetz konnte der Sicherungsgrad in den letzten Jahren bedeutend verbessert werden. Trotz dieser Fortschritte sind aber im bestehenden System gravierende Mängel festzustellen. An erster Stelle ist der in Franken fixierte Koordinationsabzug zu nennen, der die kleinen und mittleren Einkommen und die Teilzeitbeschäftigten in krasser Weise benachteiligt. 60 Prozent eines Monatslohnes zwischen 1000 und 4000 Franken genügen zudem nicht, um die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu sichern. Wir wissen aus zahlreichen Studien der Wissenschaft, aber auch aus dem Anschauungsunterricht der kantonalen Sozialämter, dass die 60-Prozent-Philosophie, verursacht durch den unsäglichen Koordinationsabzug, nach wie vor zu grossen Notlagen im unteren Mittelstand führt. Eine Korrektur ist deshalb überfällig. Die steigende Lebenserwartung und der in der Folge sinkende Umwandlungssatz lassen den Ruf nach Ausgleichsmassnahmen lauter werden.
Die SGK schlägt für diese beiden Probleme ein ebenso einfaches wie kongeniales Vorgehen vor. Ich danke bei dieser Gelegenheit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Subkommission und im Speziellen deren Präsidentin, Frau Egerszegi. Durch den Koordinationsabzug von 40 Prozent, der nun eingeführt werden soll, und durch die Absenkung der Eintrittsschwelle ins Obligatorium kann die Stellung der unteren und mittleren Einkommen bedeutend verbessert werden. Bei den oberen Einkommen kann der Besitzstand gewahrt werden. Sie sind, anders als bei allen anderen Modellen, nicht mit Renteneinbussen oder einer Verteuerung der Prämien - insbesondere einer Verteuerung der Prämien von älteren Arbeitnehmern - konfrontiert.
Die Verbesserungen sind für kleine Einkommen ebenso wirksam wie für Teilzeitbeschäftigte, und sie sind administrativ einfach zu bewältigen, einfacher jedenfalls als alle anderen Modelle. Der neue Koordinationsabzug gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit kommt somit einem sehr breiten Kreis von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute und nützt weiss Gott nicht nur den kleinen Einkommen unter 24 000 Franken, die bisher nicht versichert waren. Die Mehrkosten betragen im Vergleich mit den Zahlen in der Botschaft des Bundesrates 590 Millionen Franken und sind angesichts der Breitenwirkung als sehr bescheiden zu bezeichnen. Die Kassen mit überobligatorischen Leistungen und solche, die die kleinen Einkommen heute freiwillig versichern, kostet diese Lösung kaum etwas.
Das Modell der Kommission wirkt somit integrierend. Es vermeidet ein weiteres Auseinanderdriften der Lohnnebenkosten zuungunsten der Älteren. Es vermeidet aber auch die Fehler des bundesrätlichen Modells, welches den Besitzstand nur halbherzig wahrt. Wir wissen, dass Arbeitgeber wie beispielsweise McDonald's heute die Arbeitsverträge ganz gezielt so gestalten, dass sie die Prämien für die berufliche Vorsorge umgehen können. Dieses Schwarz-Peter-Spiel muss endlich aufhören. Die Praktiken sind missbräuchlich, und sie schaden einem fairen Wettbewerb. Sie schaden jenen Arbeitgebern, die ihre Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen schon heute anständig versichern. Arbeitgeber wie McDonald's sind eigentlich staatlich subventioniert. Denn die Betroffenen, das sehen Sie im Sozialamt, brauchen im Alter Ergänzungsleistungen oder landen bei der Fürsorge und belasten die öffentliche Hand.
Der sanfte Einstieg, wie ihn die Kommission vorsieht, ab 1000 Franken Monatslohn mit dem Obligatorium zu beginnen, eignet sich gut, um solche Missbräuche zu verhindern. Auch kleine Einkommen sollen endlich Arbeitgeberbeiträge erhalten, und sie sollen von den erheblichen freiwilligen Leistungen der Arbeitgeber an die zweite Säule profitieren.
Zur obligatorischen Beitragspflicht gehören auch eine integre Verwaltung des Versichertenkapitals und die volle Transparenz bezüglich Verwaltungskosten. Hier kann die Schweiz von Amerika lernen. In den USA ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Performance der Kassen offen gelegt wird und dass die Verwaltungskosten in einem Kontenplan sauber rubriziert werden.
Ich bitte Sie, auf diese Revision einzutreten.