AB 21704
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Die Frage des Umwandlungssatzes hat die Kommission sehr stark beschäftigt. Wir haben uns das nicht leicht gemacht.
Die Rente berechnet sich mit Beiträgen von den Altersgutschriften und den Zinsen und Zinseszinsen. Nachher spielt die Grösse des Umwandlungssatzes die entscheidende Rolle für die Rentenhöhe. Wenn der Umwandlungssatz hoch ist, ist die Rente höher; ist er tief, sinkt die Rente. Deshalb kann man einen solchen Schritt nicht leichtfertig machen.
Es ist klar: Die Altersvorsorge wird durch die demographische Entwicklung herausgefordert, und ich habe Ihnen gestern gezeigt, dass die AHV hier ein viel grösseres Problem hat, weil dort nicht nur die Längerlebigkeit der Menschen mit einbezogen werden muss, sondern auch der Umstand, dass wir immer weniger Erwerbstätige haben, die mit ihren Beiträgen die Nichterwerbstätigen stützen. In der beruflichen Vorsorge haben wir mehr Spielraum, weil wir nur die Längerlebigkeit der Menschen mit einbeziehen müssen. Wer verantwortungsbewusst gearbeitet hat, der hat jedes Jahr eine Reserve für diese demographische Entwicklung gebildet. Die demographische Entwicklung ist nicht neu. Dieses Phänomen kannte man seit Einführung der beruflichen Vorsorge, und man hat damit gerechnet.
Es war allen klar, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss. Die Frage ist nur, auf wie viel und in welcher Frist. Der Bundesrat schlägt eine Senkung von 7,2 auf 6,65 Prozent innert dreizehn Jahren vor. Er basiert seine Berechnungen auf den bisher nie bestrittenen Zahlen der Eidgenössischen Versicherungskasse von 1990. Seit der Botschaft des Bundesrates sind aber die Zahlen von 2000 herausgekommen. Egal, welchen Berechnungen wir glauben - es gibt ganz verschiedene Berechnungen, die Privatversicherer haben Aufträge gegeben, wir haben Abklärungen machen lassen, es gibt x Berechnungen -, stellen wir eines fest:
Auf der Basis der Zahlen von 1990 muss der Umwandlungssatz etwa 0,2 Prozent tiefer sein als auf der Basis der Zahlen von 2000. Wir konnten in der Kommission unsere Basis auf die Zahlen von 2000 stützen, und deshalb, egal, wie wir das gedreht haben, muss der Umwandlungssatz höher sein als im Antrag des Bundesrates.
Frau Wirz-von Planta hat in der Eintretensdebatte gesagt, man müsse den Umwandlungssatz auf 6,65 Prozent senken, und zwar möglichst schnell. Das war das, was uns die Privatversicherer immer klar machen wollten: lieber gestern bereits und nicht erst heute. So geht das nicht, weil das ganz krasse Auswirkungen hat. Wenn ich mich richtig erinnere: Noch vor zwei Jahren war in einem "Cash"-Artikel zu lesen - auch von den Versicherern -, man müsse den Umwandlungssatz senken, und zwar auf 6,4 Prozent, und den Mindestzinssatz auch noch gerade auf 3,5 Prozent. Das hätte eine Renteneinbusse von 22 Prozent zur Folge. Es war die Aufgabe der Kommission, hier wirklich gründlich nachzubohren und sich die Frage zu stellen, wie das mit einer Senkung um 8 Prozent, also auf 6,65 Prozent, wäre. Das wäre nicht verantwortbar, wenn man nicht überzeugt ist, dass das sein muss.
Beiträge der beruflichen Vorsorge sind Lohnbestandteile, und diese Leistungen sollten möglichst eingehalten werden. Das war der Grundsatz, den sich die Kommission gegeben hat. Jetzt schlagen wir Ihnen eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent vor; und die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen vor, das dann in einer Zeitspanne von 15 Jahren zu tun. Es ist nicht ganz so, dass dies ohne Einbusse erfolgt. Es gibt eine Einbusse, die wir für vertretbar halten: Beim Jahrgang 1948 - das spricht für die Unabhängigkeit nicht nur der Subkommissionspräsidentin, sondern auch derjenigen im BSV, die das berechnet haben - gibt es eine Einbusse von 455 Franken. Wenn man eine längere Dauer nimmt, dann wäre das bei einem anderen Jahrgang der Fall.
Wenn man dieser Problematik nachgeht, dann muss man sich die Frage stellen, wie es mit der Basis derjenigen steht, die die Renten zahlen müssen. In der Beurteilung der Dringlichkeit einer Absenkung des Umwandlungssatzes stellten wir grundsätzliche Differenzen fest zwischen den autonomen Pensionskassen und den Lebensversicherern, welche Sammelstiftungen führen. Vor allem kam dies eben bei der Einschätzung der Lebenserwartung zutage. Diese Diskrepanzen machten eine vertiefte Analyse des Funktionierens der Führungsstruktur der Sammeleinrichtungen nötig. Es zeigte sich, dass wir über die Höhe der Verwaltungskosten, die Berechnung von Überschussbeteiligungen, die Performance und auch die Renditen keine befriedigenden Antworten erhielten. Wir dachten: Wir gehen mit unseren Fragen zum Bundesamt für Privatversicherungen, weil dieses ja die Oberaufsicht über diese Tätigkeiten hat. Da muss ich Ihnen sagen, dass wir diese Antworten dort nicht bekamen. Ich habe mit der Subkommission nüchtern feststellen müssen, [PAGE 533] dass das BPV das Bundesamt der Privatversicherer ist! Stellen Sie sich vor, wenn das Bundesamt für Sozialversicherung das Bundesamt des Schreinerverbandes wäre! So geht das nicht. Wir konnten in diesem Zusammenhang nicht alle Probleme lösen, die wir gesehen hatten, weil das über die Aufgabe der BVG-Revision hinausginge. Aber hier müssen wir Korrekturen schaffen und die Oberaufsicht neu regeln!
Nun noch zu den Anträgen, die auf dem Tisch liegen. Ich bitte Sie, den Antrag Maillard abzulehnen. Wir sahen: Eine Korrektur des Umwandlungssatzes ist nötig, aber wir waren uns über die Tiefe und die Zeitspanne nicht einig. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass eine Absenkung auf 6,8 Prozent innerhalb von 15 Jahren richtig ist.
Ich bitte Sie, auch den Antrag Schmied Walter abzulehnen. Denn es ist heute so, dass der Bundesrat den Umwandlungssatz festlegt. In der neuen Vorlage wird das im Gesetz geregelt. Wir finden, das ist richtig so. Denn wenn der Druck von aussen zur Senkung sehr gross ist, braucht es eine Konstante. Das Gesetz bringt diese Konstante. Der Bundesrat hat dann die Kompetenz, beim Mindestzinssatz flexibler zu reagieren. Dort kann er auf die verschiedenen Möglichkeiten eingehen.
Herr Schmied will die Berechnung nach den Generationentafeln. Das ist eine Möglichkeit; die Privatversicherer rechnen heute so. Die autonomen Kassen rechnen mit Periode-Sterbetafeln. Ich bin der Ansicht, dass man hier möglichst objektive Kriterien haben sollte. Dazu sollte die Basis der Pensionskassenstatistik herangezogen werden. Hier müssten wir sicher noch eine allgemein anerkannte Basis schaffen.
Den Antrag Polla zu den Altersgutschriften halten wir nicht für richtig. Wir haben die verschiedenen Modelle diskutiert. Wir haben mit der Berechnung des Koordinationsabzuges im System viel geändert. Deshalb möchten wir die anderen Konstanten so belassen, obwohl der Antrag auf den ersten Blick den Vorteil hat, dass Jüngere mehr bezahlen und dafür Ältere auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähiger werden.
Ich möchte vor allem noch der CVP-Fraktion danken: für ihre Einsicht, dass wir mit dem Modell der Kommission, das wir gestern angenommen haben - nämlich eine tiefere Eintrittsschwelle und eine andere Berechnung des Koordinationsabzuges -, viele Probleme gelöst haben.
Damit ist eine Erhöhung der Altersgutschriften eben hinfällig. Damit werden dann aber auch in Artikel 70 die Sondermassnahmen überflüssig sein. Dieses Modell - deshalb hat sich ja die Kommission so sehr dafür eingesetzt - löst uns viele Probleme auf einen Schlag.
Ich bitte Sie noch einmal namens der Kommissionsmehrheit: Senkung des Umwandlungssatzes - damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Lebenserwartung steigt -, aber nur auf 6,8 Prozent, und später dann in den Übergangsbestimmungen 15 Jahre. Vergessen Sie nicht: Für die Rentnerinnen und Rentner geht es bei der Rente nicht um Prozente, sondern ganz allein um Franken und Rappen.