AB 217115
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-12
Wortprotokoll
Das Postulat Dobler möchte das papierlose E-Voting weiter fördern und beauftragt den Bundesrat, diverse Abklärungen zu treffen. Ich bin nun wirklich der Letzte, der nicht für die schnelle Umsetzung von Innovationen im digitalen Bereich einsteht. Meine beruflichen und meine unternehmerischen Affinitäten zum Thema IT sind bestens bekannt.
Wir müssen hier aber aufpassen, dass wir nicht mit Schlagworten wie Digitalisierung einfach alles rechtfertigen. Exakt in diesem Fall geht es eben um die Demokratie in unserem Land, um staatspolitische Fragen und nicht um rein technologische oder unternehmerische Innovationen. E-Voting mag ja grundsätzlich wünschenswert und erstrebenswert sein, und - um es vorwegzunehmen - ich könnte mir das auch für Auslandschweizer vorstellen, bei denen es mit Blick auf die Logistik möglicherweise zahlreiche Vereinfachungen bringt. Aber wir dürfen hier nicht blind sein und, weil es gut klingt, unsere Demokratie gefährden. Ja, Sie haben richtig gehört: Ich glaube, dass solche Systeme unsere Demokratie infrage stellen. Lassen Sie mich das ganz kurz ausführen.
Cyberbedrohungen, Cyberkriminalität und Cyberkriegführung gehören heute leider zu den prominentesten Trends im Bereich der Sicherheitspolitik. Diese Bedrohungen sind real, und wir müssen sie ernst nehmen. Es ist heute erwiesen, dass Staaten, Institutionen und auch einzelne Hacker immer öfter versuchen, Einfluss auf demokratische Prozesse wie Abstimmungen und Wahlen zu nehmen. Man kann heute Hackerattacken in Auftrag geben, es braucht dazu also kein Wissen. Für relativ wenig Geld können Sie heute sehr professionelle Hacker beauftragen, zum Beispiel in Indien, die solche Taten dann ausführen. Das kriminelle Netz an Akteuren in diesem Bereich wird immer grösser. Es ist geradezu naiv zu glauben, dass Abstimmungsserver sicherer seien als Computer von Grossfirmen, von staatlichen Verwaltungen oder des Militärs, die trotz hohem Sicherheitsaufwand bereits gehackt werden konnten.
Bekannte Hackergruppen und Informatikexperten, d. h. die Praktiker, weisen daher auf die grosse Gefahr von Cyberangriffen auf E-Voting-Systeme hin. Solchen Kreisen und auch universitären Forschungsgruppen gelingt es denn auch immer wieder, testweise solche Systeme anzugreifen. In Amerika gelang es beispielsweise einem Universitätsteam, in ein solches System einzudringen und Resultate zu verändern. Das Eindringen wäre unerkannt geblieben, hätten sich die Forscher nicht zu erkennen gegeben. Es wurde durch die IT-Forscher sogar festgestellt, dass auch Angriffsversuche aus China und Iran erfolgt waren. Der Einsatz des Systems wurde daraufhin abgeblasen. Daher erstaunt es auch nicht, dass bedeutende Informatikfachgesellschaften ganz offen vor grossen Sicherheitsproblemen warnen. Im Fall Genf gelang es ebenfalls, in ein solches System einzudringen. Selbst das ansonsten moderne Norwegen hat E-Voting wegen erwiesener Sicherheitslücken 2014 wieder abgeschafft.
Es liegt in der Natur der Demokratie, dass der Anspruch an ordnungsgemässe Wahlen und Abstimmungen höher liegen muss als in anderen Bereichen. Denn das Ergebnis soll nachvollziehbar und frei von Manipulationen sein, und das Stimmgeheimnis muss gewahrt bleiben. Beim E-Banking muss der Kunde eindeutig identifiziert werden können. Bei Internet-Voting darf genau das nicht der Fall sein, da sonst das Stimmgeheimnis nicht mehr gewahrt bleibt. Und im Gegensatz zur allfälligen Manipulation bei einer Briefwahl kann mit Cyberattacken eine sehr grosse Anzahl Stimmen verändert und kann das Resultat sehr effizient und effektiv beeinflusst werden. Es ist ein sogenanntes zentralisiertes Risiko. Wir müssen uns bewusst sein, dass damit ein Teil des Wahlprozesses auf ein System verlagert wird, das schon in seiner Basis, d. h. beispielsweise beim Betriebssystem, anfällig ist für Manipulationen. Solche Experimente mit unserer Demokratie dürfen wir nicht eingehen.
Ich bitte Sie daher, das Postulat abzulehnen, und danke für die Unterstützung.