AB 21716
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Der Mindestzinssatz - Herr Schmied hat es gesagt - ist seit Einführung des BVG fix. Er ist einer jener Eckwerte, die nicht leichthin verändert werden sollten, weil er grosse Auswirkungen auf die Höhe der späteren Renten hat. Ich bitte Sie, den Antrag Schmied Walter, der der Kommission nicht vorgelegen hat, abzulehnen.
Stellen Sie sich vor, wenn der Mindestzinssatz derart flexibel gehandhabt und jährlich angepasst würde: In den Neunzigerjahren, in der Zeit der grossen Börsengewinne, hätte das zur Folge gehabt, dass der Mindestzinssatz etwa neun Prozent betragen hätte. Das hätte ganz krasse Auswirkungen auf die möglichen Reservenbildungen der Institutionen. Das ist nicht eine Grösse, die man jährlich je nach Situation flexibel handhaben kann. In einem Punkt könnte ich mit Herrn Schmied aber einig gehen: Dass man die Parameter bestimmt, nach welchen Grundsätzen man hier eine Anpassung machen sollte.
Wir haben ja ganz bewusst Artikel 15 so belassen, wie er war, nämlich in der Kompetenz des Bundesrates - dies, weil jetzt als Gegenpunkt der Umwandlungssatz im Gesetz festgeschrieben wird. Es ist sehr viel schwieriger, ein Gesetz zu ändern als eine Verordnung. Hier hat der Bundesrat tatsächlich die Möglichkeit, flexibel zu reagieren. Aber gerade die Tatsache, dass es der Bundesrat, die verschiedenen Bundesrätinnen und Bundesräte, in den letzten fünfzehn Jahren nie gemacht hat, zeigt doch, dass wirklich die Notwendigkeit vorhanden sein muss, damit man das macht.
Uns hat diese Frage in der Kommission natürlich auch interessiert, obwohl wir hier keine andere Regelung getroffen haben. Wir wollten wissen, wie gross die Auswirkungen auf die Kassen in den schlechten eineinhalb Börsenjahren waren, und haben diese Frage in Auftrag gegeben. Wir erhielten zur Antwort, dass insgesamt drei Kassen angesichts dieser schlechten finanziellen Bedingungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien. Es handelt sich dabei vorwiegend um jüngere Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur, bei welchen es einfach zu einem krassen Missverhältnis zwischen Arbeitenden und nicht mehr Erwerbstätigen gekommen ist. Es ist also nicht so, dass hier wirklich unmittelbar Handlungsbedarf bestünde.
Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um dieses Problem vertieft zu studieren. Diese Arbeitsgruppe hat ähnliche Aussagen gemacht und festgehalten, dass hier kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Die grossen Reserven, die man anlegen konnte, sollten auch über ein, zwei schwierige Jahre hinweghelfen. Die Forderung nach Senkung des Mindestzinssatzes kommt regelmässig dann, wenn wir ein schlechtes Jahr hinter uns haben. Wir alle wünschen uns, dass es in nächster Zeit wieder besser geht.
Ich bitte Sie, den Antrag Schmied Walter abzulehnen, weil er mit der Flexibilität, die wir zwar alle sehr schätzen, hier übertreibt.