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preparatory:AB 21732

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Ich denke, dieser Antrag dürfte politisch völlig unbestritten sein. Es geht darum, dass man die Abtretung von Forderungen nicht nur im Reglement vorsehen kann - sofern die Vorsorgeeinrichtung in eine Leistungsverpflichtung eingetreten ist -, [PAGE 547] sondern dass ein gesetzliches Subrogationsrecht verankert wird. Es bestehen heute in verschiedenen Pensionskassenreglementen bereits ähnliche Bestimmungen; ich möchte z. B. auf die Pensionskasse des Bundes hinweisen. In Artikel 26 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) ist ebenfalls vorgesehen, dass eine derartige Subrogation reglementarisch vorgesehen werden kann. Diese befindet sich allerdings auf sehr schmaler gesetzlicher Basis, und ich denke, wir sollten die Gelegenheit nutzen, das jetzt auch gesetzlich ordentlich zu verankern.