preparatory:AB 217941
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Carobbio Guscetti, das ging etwas schnell. Ich habe die Übersetzung im Vorfeld gehabt, und entsprechend bekommen Sie auf Deutsch Antwort.
1. Der Bundesrat begrüsst die flexiblen Lösungen bei der Zulassung von Teilzeitangestellten zum Qualifikationsverfahren.
2. Das Berufsbildungsgesetz bietet Erwachsenen mit entsprechenden beruflichen Vorkenntnissen bereits heute verschiedene Möglichkeiten, einen formalen Berufsabschluss zu erwerben.
3. Beispielsweise können Personen mit beruflichen Vorkenntnissen eine verkürzte berufliche Grundbildung absolvieren.
4. Gesetzlich sind auch berufliche Grundbildungen mit einem Teilzeitpensum möglich.
5. Zudem können Erwachsene, die über eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung verfügen, direkt, ohne formale Lehre, zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden.
6. Das Gesetz lässt offen, wie viele dieser fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich gesammelt werden müssen, in dem der Berufsabschluss angestrebt wird; es gibt also eine hohe Flexibilität.
7. Bei dem von der Motionärin erwähnten Beispiel im Bereich Betreuung haben die Verbundpartner festgelegt, dass die berufsspezifische Erfahrung bei einer Vollzeitstelle zwei Jahre betragen muss. Bei einem Arbeitspensum von 50 Prozent sind dementsprechend vier Jahre erforderlich.
8. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen flexibel genug sind und dass das Anliegen der Motionärin berücksichtigt ist.[GZ]
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.