preparatory:AB 21834
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, in Artikel 71 einen neuen Absatz 3 einzuführen. Sie wissen es: Die Nachhaltigkeit ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Angesichts des finanziellen Volumens, über welches die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz verfügen, ist es klar, dass auch die Anleger und Anlegerinnen in diesem Bereich das Prinzip der Nachhaltigkeit befolgen sollten. Bei den Pensionskassen geht es immerhin um Vorsorgegelder in der Höhe von mehreren hundert Milliarden Franken. Was der Antrag der Minderheit jedoch gerade nicht verlangt, ist eine Verpflichtung zur nachhaltigen Anlage von Pensionskassengeldern. Der Minderheitsantrag ist nämlich viel bescheidener.
Ich gehe davon aus, dass verschiedene von Ihnen über eine zweite Säule verfügen. Ich frage Sie, ob Sie nicht zumindest wissen wollen, ob Ihre Pensionskasse unserem Verfassungsgrundsatz der Nachhaltigkeit nachlebt und ihre Verantwortung als institutionelle Anlegerin überhaupt wahrnimmt. Eine vor kurzem durchgeführte Meinungsumfrage in England hat ergeben, dass sich 75 Prozent der Bevölkerung wünscht, dass ihre Pensionskasse eine ethische Anlagepolitik verfolgt. Ich glaube nicht, dass es in der Schweiz anders wäre.
Nachhaltiges Investieren hat sich in den letzten Jahren auch in der Schweiz durchgesetzt. Nicht nur wirtschaftliche Überlegungen, sondern auch soziale und ökologische Erfolgskriterien sichern heute den Vermögensaufbau und übertreffen mittlerweile sogar die Konkurrenz auf dem Markt. Im Falle des BVG geht es um Sicherheit, es geht aber auch um Transparenz für die Versicherten und die Pensionierten. Der Antrag der Minderheit verpflichtet also nicht zu einer nachhaltigen Anlagepolitik, sondern er verlangt lediglich eine Information gegenüber den Versicherten. Die Minderheit verlangt also Folgendes: Die Vorsorgeeinrichtung soll "angeben, ob sie bei ihren Anlageentscheiden soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt". Mit einer solchen Offenlegung würde sich die Schweiz nicht auf einsames Terrain begeben. Bei Investitionsentscheiden soziale und ökologische Kriterien anzugeben entspricht einem internationalen Trend. Ähnliche gesetzliche Bestimmungen, wie sie die Minderheit hier vorschlägt, existieren z. B. bereits in Deutschland, in Grossbritannien und auch in Australien.
Nachhaltige Geldanlagen erzielen heute auch in der Schweiz Renditen, die mit jenen herkömmlicher Investitionen durchaus vergleichbar sind. Mit dem Antrag der Minderheit würde endlich die Grundlage geschaffen, damit Anleger im Bereich des BVG vergleichen und nach einem solchen Vergleich auch entscheiden können, ob sie soziale und ökologische Kriterien überhaupt berücksichtigen wollen. Sie können sicher sein, dass die Vorsorgeeinrichtungen bei ihren Investitionsentscheiden in keiner Art und Weise eingeschränkt werden, wenn Sie meinem Antrag zustimmen. Sie können aber auch sicher sein, dass eine Vorsorgeeinrichtung in ihrer Anlagepolitik heute auch soziale und ökologische Anliegen berücksichtigen muss, wenn sie einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erzielen will. Ob die Vorsorgeeinrichtung das tut, erfahren Sie aber nur, wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen.