preparatory:AB 218683
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Ich begründe in Block 1 meine Minderheitsanträge zu Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a.
Worum geht es der Minderheit bei Artikel 16 Absatz 5? Der Ständerat hat im Kontext der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Bergcasinos einen neuen Absatz 5 eingefügt, wonach Spielbanken mit einer Konzession B in einer Standortregion, die wirtschaftlich ausgeprägt von saisonalem Tourismus abhängig ist, ausserhalb der touristischen Saison an maximal 270 Tagen auf den Betrieb des Tischspielbereiches verzichten können.
Nun ist es bekanntlich so, dass der Bundesrat am 1. März 2017 eine entsprechende Verordnungsänderung vorgenommen hat, welche Bergcasinos gewisse Erleichterungen gewährt. Entsprechend werden dann selbstverständlich einzelne Fraktionssprecherinnen und -sprecher und sicherlich auch Frau Bundesrätin Sommaruga argumentieren, dass die Bestimmung in der Fassung des Ständerates nicht mehr notwendig sei. Diese Meinung teilt die Kommissionsminderheit nicht. Es gelten nämlich gemäss der Verordnung nur für Betriebe Erleichterungen, die wirtschaftliche Schwierigkeiten haben; es ist diesbezüglich auch ein Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission notwendig. Es ist aber richtig und wichtig, dass den Casinos, welche wirtschaftlich ausgeprägt vom saisonalen Tourismus abhängig sind, generell Erleichterungen gewährt werden - dies, weil der Bergtourismus, etwa im Gegensatz zum Städtetourismus, bis heute unter massiven Problemen leidet, auch infolge des Frankenschocks. Nur ein Stichwort hierzu: Die Zahl der Logiernächte ist stark rückläufig.
Es ist aber nicht nur der Bergtourismus, der grosse wirtschaftliche Probleme hat. Es sind das die Berggebiete generell. Stichworte dazu: Bewältigung der Folgen der Zweitwohnungs-Initiative oder etwa die vorgesehene Reduktion der Wasserzinsen. Es gilt somit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die schwierige Situation der Berggebiete zu erleichtern, auch wenn die von der Minderheit unterstützte Massnahme auf den ersten Blick bescheiden erscheinen mag. Sie wissen, viele kleine Schritte führen in der Summe zu spürbaren Verbesserungen. Dementsprechend und angesichts der deutlichen Mehrheit im Ständerat bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.
Ich komme zum zweiten Minderheitsantrag, zu Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a. Auch hier ersuche ich Sie, dem Beschluss des Ständerates, der einstimmig entschieden hat, und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Hier geht es um die Frage, ob in besagtem Artikel festgehalten werden soll, dass bei kleinen Pokerturnieren die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt ist, oder ob auf die entsprechende Formulierung verzichtet werden soll.
Tatsache ist, dass der Bundesrat gemäss dem unbestrittenen Absatz 3 von Artikel 36 das maximale Startgeld und die maximale Summe der Startgelder festlegen kann. Daraus ergibt sich automatisch eine maximal mögliche Anzahl Teilnehmer. Es ist daher nur ehrlich, folgerichtig und transparent, wenn man in Buchstabe a von Absatz 1 auch klar festhält, dass die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt ist. Wir folgen damit - ich habe es gesagt - dem einstimmigen Ständerat und bereinigen eine unnötige Differenz, bei welcher es sich nicht lohnt festzuhalten.
Zusammengefasst, ersuche ich Sie, bei Artikel 16 Absatz 5 im Interesse der Berggebiete und bei Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a aus pragmatischen Überlegungen meinen Minderheiten zu folgen.