preparatory:AB 219554
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-18
Wortprotokoll
Es ist sicherlich unbestritten, dass die Hotels, das Gastgewerbe und der Tourismus gefordert sind. Die ausländische Konkurrenz schläft definitiv nicht. Ich erinnere an die Frankenstärke, die Kostenniveaus, die Regulierungskosten und an die Herausforderung der Digitalisierung. Es kommt alles miteinander. Unbestritten ist auch, dass derjenige, der die Chance haben will, die Digitalisierung zu nutzen, zuerst investieren muss. Die Digitalisierung ermöglicht vieles, auch eine erhöhte Transparenz und verbesserte Vergleichsmöglichkeiten.
Die digitale Innovation trägt zu einer positiven Entwicklung bei und schafft einen beträchtlichen Mehrwert für die Marktteilnehmer. Das gilt auch für die [PAGE 1428] Online-Buchungsplattformen, die seit ein paar Jahren im Geschäft sind und bemerkenswerte Innovationen bieten. Der Kunde kann unter vielen Hotels wählen, die Preise vergleichen, sofort buchen. Das macht das Leben grundsätzlich einfacher. Es gibt aber auch für die Hotels Vorteile. Sie erreichen plötzlich ein x-faches an potenziellen Kunden. Die Plattformen erhöhen die internationale Präsenz der Schweizer Hotellerie. Kunden kommen in die Schweiz beziehungsweise in weniger bekannte Regionen unseres Landes. Das ist alles erwünscht. Wir schaffen auf diesem Weg zusätzliche Wertschöpfung, und wir sichern auf diesem Weg zusätzliche Arbeitsplätze.
Ich will die volkswirtschaftlichen Vorteile noch etwas weiter aufzählen. Es geht um mehr Wettbewerb, mehr Transparenz, um grössere Märkte. Das ist alles relativ im Vergleich zu unseren Konkurrenten. Konkurrenz gibt es sicherlich auch innerhalb der Schweiz, von Station zu Station, von Stadt zu Stadt; es gibt sie aber auch von Land zu Land. Das Umfeld ist, das noch einmal, für die Branche schwierig. Der Druck ist hoch. Der Strukturwandel und die Frankenstärke stellen alle Hotels vor grosse Herausforderungen. Ein Verbot von Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels löst alle diese Probleme nicht.
Hotelgäste wollen vergleichen können, bevor sie buchen, und zwar nicht nur Preise, sondern auch Qualitätsmerkmale, also Zimmer, Service, Freundlichkeit, Restaurant - eine ganze Palette von Kriterien. Die Buchungsplattformen bieten solche Vergleichsmöglichkeiten an. Die Buchungsplattformen wollen sich allerdings gegen Trittbrettfahrer schützen. Denn hinter ihrer Geschäftsidee stehen Anfangsinvestitionen, und diese müssen entschädigt sein. Das heisst, Buchungsplattformen schützen sich gegen Hotels, die zwar den Vorteil des Vergleichs und des Marketings auf der Plattform nutzen, dann aber für das absolut gleiche Zimmer billigere Preise direkt auf ihrer Website anbieten, ohne gleichzeitig auch auf der Buchungsplattform diesen Preis anzubieten. Die Kunden buchen dann nicht mehr auf der Plattform. Es ist verständlich, dass die Plattformbetreiber dies unterbinden möchten.
Um solche Vertragsbestimmungen, sogenannte Paritätsklauseln, geht es, und daher ist es für den Bundesrat eine wichtige Frage: Beschränken diese Klauseln den Wettbewerb oder nicht? Es ist also eine typische Frage, welche die Weko beantworten muss. Die Weko hat dies auch getan, wie Sie wissen. Die Weko hat gesagt, sogenannte weite Paritätsklauseln sollen untersagt werden. Solche Klauseln bieten einer Plattform eine Bestpreisgarantie, aber sie behindern den Wettbewerb zwischen den Buchungsplattformen. Nicht untersagt hat die Weko damals sogenannte enge Paritätsklauseln, das sind Vertragsvereinbarungen, welche es den Hotels untersagen, auf ihrer Website günstigere Preise zu verlangen. Aber diese Vertragsvereinbarungen untersagen nicht günstigere Preise auf anderen Plattformen oder zum Beispiel am Telefon oder direkt an der Loge des Hotels. Die Weko hat auch gesagt, sie werde einschreiten, wenn der Wettbewerb auch mit engen Paritätsklauseln behindert werde, und das ist auch richtig so. Es braucht eine gewisse Zeit, um die tatsächlichen Auswirkungen der engen Paritätsklauseln beobachten, einschätzen und dann ein Urteil fällen zu können.
Ganz kurz ein Blick in die Umgebung: Alle Wettbewerbsbehörden haben enge Klauseln akzeptiert. Es gibt nur eine Ausnahme, und das ist das deutsche Bundeskartellamt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Februar 2017 allerdings Zweifel am Entscheid der Behörde angemeldet, deshalb ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
In Frankreich und in Österreich ist ein gesetzliches Verbot in Kraft, in Italien wurde ein Verbot kürzlich durch das Parlament verabschiedet. Die Wettbewerbsbehörden hatten in diesen drei Ländern anders entschieden. Nur diese drei Ausnahmen in ganz Europa - das heisst noch nicht, dass man, wenn man nicht in die gleiche Richtung geht, etwas falsch macht. In allen anderen Ländern sind enge Paritätsklauseln erlaubt. Falsch wäre es, wenn der Gesetzgeber in der Schweiz trotzdem tätig würde und ohne ausreichende Analyse Verbote aussprechen würde.
Ich bitte Sie, auch an das Signal zu denken, welches ausgesendet würde: Innovative, neue Ideen werden in der Schweiz vom Gesetzgeber voreilig verboten. Das wollen wir nicht.
Fazit: Wir wollen Fortschritt, wir wollen Nutzengewinn dank Digitalisierung, wir wollen den Standort Schweiz durch gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung stärken, und deshalb ist es falsch, wenn der Gesetzgeber im Bereich der digitalen Wirtschaft vorschnell eingreift. Es ist nicht der Zeitpunkt, und es ist nicht nötig.
Wer sich der Digitalisierung verschliesst - ich habe es vorhin schon gesagt -, der gefährdet letztlich den Anschluss an die Wettbewerbsfähigkeit und damit den Anschluss an den Wohlstand und damit den Anschluss an die für uns so entscheidend wichtigen Arbeitsplätze. Ich habe es gesagt: Ich will auch nach der Digitalisierungswelle in diesem Land möglichst Vollbeschäftigung haben.