preparatory:AB 219580
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-18
Wortprotokoll
Seit März 2015 haben die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, das WHO/FAO-Gremium, welches für die Beurteilung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen zuständig ist, sowie die Europäische Chemikalienagentur unabhängig voneinander Glyphosat erneut toxikologisch überprüft, und sie kommen alle zum Schluss, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.
Bevor Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommen, müssen sie ein Bewilligungsverfahren durchlaufen, und dieses Vorgehen beruht auf dem Vorsorgeprinzip: Pflanzenschutzmittel werden nur bewilligt, wenn sie bei vorschriftsgemässer Verwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Für die Risikobeurteilung sind verschiedene Expertenstellen des Bundes verantwortlich. Die wissenschaftliche Beurteilung von Wirksamkeit und Risiko ist die Grundlage für den Zulassungsentscheid. Es werden also nur Bundesstellen herangezogen, um das Risiko zu beurteilen.
Wissenschaftliche Studien, die für die Beurteilung der Risiken eingereicht werden müssen, werden im internationalen Konsens durch Organisationen wie die OECD und die European and Mediterranean Plant Protection Organization festgelegt. Diese Studien müssen von akkreditierten Labors durchgeführt werden. Bei bereits bewilligten Pflanzenschutzmitteln wird die Zulassung überprüft, wenn neue Daten darauf hinweisen, dass eine sichere Anwendung nicht mehr gewährleistet ist. In Fällen, in denen neue Erkenntnisse darauf hinweisen, dass es zu weitreichenden Beeinträchtigungen kommen könnte, kann die Bewilligung für das Pflanzenschutzmittel bis zur Klärung der Situation suspendiert werden.
Ich habe es gesagt: Seit März 2015 gibt es mindestens drei international anerkannte Studien, und sie kommen alle zum Schluss, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Der Bundesrat beantragt also die Ablehnung der Motion.