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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-13

Wortprotokoll

Die FDP lehnt Initiative und Gegenvorschlag ab. Herr Fasel, wir müssen heute darüber befinden, sonst laufen wir Gefahr, dass wir diese Initiative verschleppen. Wir befassen uns nun zum vierten Mal mit einer Denner-Initiative, die einen wunderbaren Namen trägt und das Volk zu etwas Unsinnigem verführen will.

Sie erinnern sich daran, worüber wir hier befunden haben: tiefere Spitalkosten, höchstens 250 Franken pro Tag und Patient, egal wie schwer krank jemand ist; oder die Beschleunigungs-Initiative mit unverantwortbaren Fristen.

Wir konnten gestern mit Genugtuung feststellen, dass sich das Stimmvolk auch mit Millionenaufwand keinen Sand in die Augen streuen lässt.

Auch diese Volksinitiative geht wieder in die gleiche Richtung. Wir von der FDP-Fraktion lehnen sie einstimmig ab. Es ist unsinnig, wenn alle Arzneimittel, die in unseren unmittelbaren Nachbarstaaten mit oder ohne Rezept zum Verkauf zugelassen sind, ohne schweizerische Bewilligung auch in der Schweiz verkauft werden dürfen. Es ist unsinnig, dass die Ärzte und Apotheker dazu verpflichtet werden sollen, Generika in jedem Fall abzugeben, und es ist ebenso unsinnig, dass in jedem Fall zulasten der Krankenversicherung nur noch das billigste Arzneimittel eingesetzt werden darf.

Wir haben kein Verständnis für diese Hauptpunkte dieser Initiative und empfehlen sie einstimmig zur Ablehnung.

Was den Gegenvorschlag betrifft, begründe ich nicht nur die Haltung der FDP-Fraktion, das ist gleichzeitig die Haltung der Minderheit der Kommission: Wir finden einen Gegenvorschlag weder sachlich noch politisch gerechtfertigt. Berechtigte Anliegen dieser Initiative wurden in die KVG-Revision mit einbezogen, so namentlich das Substitutionsrecht durch Generika für Apotheker - es wurde gesagt: Das ist der neue Artikel 52a im KVG. In der parlamentarischen Debatte zum Heilmittelgesetz sind aber auch die anderen zentralen Punkte diskutiert worden, die Parallelimporte und die Zulassungsbestimmungen.

Es bleibt anzufügen, dass kein Staat es erlaubt, dass auf seinem Territorium Arzneimittel verkauft oder abgegeben werden, die von seinen eigenen Behörden nicht kontrolliert und zugelassen wurden. Davon macht die EU keine Ausnahme; alle Arzneimittel müssen entweder von den Mitgliedstaaten oder von der zentralen Arzneimittelbehörde zugelassen sein. Das gilt auch für alle Arzneimittel, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist ein ganz zentrales Anliegen jedes Staates, und das wird beim Gegenvorschlag nicht in den Mittelpunkt gerückt.

Ausser den Begründungen, die ich anführte, ist nichts hinzuzufügen, was nicht schon gesagt worden wäre. Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und im Namen der FDP-Fraktion und der Minderheit der Kommission, auch den Gegenvorschlag abzulehnen.

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