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preparatory:AB 220866

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-27

Wortprotokoll

Sie wissen, dass der Bundesrat - wie ich persönlich auch - ein grosses Interesse daran hat, dass das Land wettbewerbsfähig ist, wettbewerbsfähig bleibt, wettbewerbsfähiger wird. Wir haben vor ein paar Jahren eine sehr intensive Kartellrechtsdebatte geführt, leider ohne Ergebnis. Mit anderen Worten: Ich habe grundsätzlich grosse Sympathie für das Anliegen. Ich muss Ihnen aber aus Sicht des Bundesrates darlegen - das hat auch Herr Ständerat Levrat soeben gesagt -, dass die Motion möglicherweise nicht der richtige Weg ist.

Bevor ich meinerseits ganz kurz zu den vier Punkten der Motion Stellung nehme, will ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir nicht nichts machen. Wir haben zwischenzeitlich immerhin 31 Massnahmen, die der administrativen Entlastung von KMU dienen, umgesetzt. Ein Monitoringbericht wird Anfang 2018 darstellen, wie die KMU zwischenzeitlich entlastet werden konnten. Es gibt noch in diesem Herbst - das ist eine Frage von Tagen - einen Zwischenbericht. Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, dass wir nicht nichts gemacht haben, sondern dass wir versucht haben, die KMU auf einem anderen Weg in eine bessere Stellung zu bringen.

Das erste Anliegen der Motion betrifft die Fristen. Die Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden; es wurde gesagt. Ich wiederhole, dass der Bundesrat grundsätzlich auch eine rasche und einfache Abwicklung möchte. Die starren Fristen - die Frage ist eben schon, ob es Fristen oder starre Fristen sind - sind der falsche Weg. Die Wettbewerbsverfahren müssen korrekt abgewickelt werden können. Sie müssen von hoher Qualität sein. Es darf nicht aufgrund von Zeitdruck zu schlechten Urteilen kommen.

Zur Eröffnung einer Untersuchung und zu den Entscheiden der Weko, die erst dann veröffentlicht werden sollen, wenn rechtskräftige Entscheide vorliegen - das ist das zweite Anliegen der Motion -: Hier ist es sicherlich wichtig, im Kartellrecht vorzusehen, dass die betroffenen Dritten bereits zu Beginn einer Untersuchung am Verfahren teilnehmen können. Wir haben seinerzeit besonders auf diesen Punkt geachtet. Die Wettbewerbsbehörden müssen die Eröffnung einer Untersuchung publizieren, und die Eröffnung einer Untersuchung ist per definitionem noch kein Urteil. Das Kartellgesetz enthält komplexe Bestimmungen mit auslegungsbedürftigen Begriffen. Das ist eine juristische Aussage. Daher ist es für die Unternehmen wichtig, dass sie im Voraus möglichst genau wissen, wie die Behörden diese Prozeduren abwickeln wollen und wie sie angewendet werden. Die Veröffentlichung des Entscheides erst nach Eintritt der Rechtskraft würde heissen, dass nur noch alte, allenfalls überholte Weko-Entscheide publiziert würden, und dies wäre ein Rückschritt gegenüber dem, was wir heute in Sachen Prävention, Transparenz und Rechtssicherheit kennen. Der Bundesrat ist also auch hier sehr skeptisch. Er macht Ihnen beliebt, nicht darauf einzusteigen.

Das dritte Anliegen ist, dass die Sanktionen der Grösse der Unternehmung und der Tragbarkeit der Auswirkungen Rechnung tragen müssen. Heute sind unternehmensabhängige Sanktionen möglich. Das Kriterium von 10 Prozent des Durchschnitts der drei letztjährigen Umsätze wurde bereits genannt. Die Sanktionen orientieren sich gemäss Kartellgesetz-Sanktionsverordnung am Verhältnismässigkeitsprinzip, und die Sanktionen bemessen sich nach Dauer und Schwere des unzulässigen Verhaltens. Wir haben also hier bereits eine Rechtsprechung, die das dritte Anliegen der Motion im Prinzip aufnimmt.

Zum vierten Anliegen, der Parteientschädigung: Die Verwaltungsverfahrensgesetzgebung sieht im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren generell keine Parteientschädigung vor. Es ist kein Grund ersichtlich, warum nur im Kartellgesetz vom Grundsatz abgewichen werden sollte, solche Ansprüche erst im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor den Gerichten möglich zu machen.

Ein Vorschlag des Bundesrates im Rahmen der Botschaft 2012 für ein Wettbewerbsgericht hätte zu einer Parteientschädigung in erster Instanz geführt. Das Parlament stieg damals nicht darauf ein. Ich sage Ihnen heute: Es ist schade, dass wir damals nicht weitergekommen sind. Es ist richtig, wenn das Parlament versucht, das Thema wieder auf den Tisch zu bringen. Es wurde hier ein erster Vorschlag gemacht; es ist wahrscheinlich nicht der richtigste. Es wird dabei an die KMU gedacht; das ist grundsätzlich zu befürworten. Die Abgrenzung zwischen KMU und Nicht-KMU ist sehr heikel; da steht also auch noch eine Frage im Raum: Wäre das überhaupt machbar?

Der Bundesrat empfiehlt in Anbetracht des Gesamtpakets, das da vorgelegt wird, die Motion nicht anzunehmen. Ich persönlich empfehle aber uns - und damit meine ich das Land -, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen. Wir müssen wettbewerbsfähiger werden, wenn es auf Dauer gelingen soll, dass wir zu den innovativsten Ländern mit dem höchsten Beschäftigungsgrad zählen; das ist immer wieder der gleiche Appell. Ich helfe gerne mit bei einer Revision, aber ich muss Ihnen im Namen des Bundesrates sagen, dass das hier nicht der Weg sein kann.