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AB 221031

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-09-27

Wortprotokoll

Ja. Ich kann aber ebenfalls feststellen, dass das Spezialitätsprinzip mit unserem Prüfmechanismus eingehalten werden wird. Denn bei Missbrauch der vertraulichen Daten wäre das Spezialitätsprinzip eben nicht eingehalten. Wenn also jemand trotz des Spezialitätsprinzips Daten ausserhalb des Steuerbereichs verwendete, würde das mit unserem Prüfmechanismus zu einer negativen Beurteilung führen. Daher ist das Spezialitätsprinzip mit diesem Prüfmechanismus aus unserer Sicht eingehalten.

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