preparatory:AB 22135
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Es geht hier um die sehr wichtige Frage des Geltungsbereiches des Preisschutzes. Im bisherigen Recht gelten die Bestimmungen für sämtliche Wohn- und Geschäftsräume. Der Ständerat und eine Minderheit der Kommission wollen den Schutz nun auf örtlich gebundene Kleinbetriebe beschränken. Herr Triponez verlangt dasselbe in einem Antrag, mit dem Unterschied, dass es Kleinunternehmen sein sollen.
Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen, d. h., beim bisherigen, bewährten Recht zu bleiben. Weshalb?
Erstens einmal gibt es bereits formelle Schwierigkeiten. Es ist unklar, was als "örtlich gebundenes Kleinunternehmen" zu qualifizieren ist. Soll der Umsatz, wie das Herr Triponez jetzt genannt hat, massgebend sein oder die Anzahl der Angestellten? Ich möchte Herrn Triponez darauf hinweisen, dass es relativ schwierig ist, bei einem neuen Betrieb, der erstmals Räumlichkeiten mietet, von Umsatzzahlen auszugehen, da ein neuer Betrieb ja noch gar keinen bisherigen Umsatz hat. Was heisst "örtlich gebunden"? Von welchem Moment an ist ein Coiffeursalon oder allenfalls eine Bäckerei nicht mehr örtlich gebunden? Gerade diejenigen, die das Mietrecht vereinfachen wollen, erreichen das mit diesem Antrag sicher nicht. Es käme folgender Fall dazu: Wenn sich sehr viele Kleinhandwerker zusammentäten und eine ganze Liegenschaft mieteten, würden sie auch nicht mehr unter diese Schutzbestimmungen fallen.
In materieller Hinsicht trifft es im Übrigen auch nicht zu, dass Grossunternehmen kein Schutzbedürfnis hätten. Missbräuche im Mietwesen haben nicht immer etwas mit Geschäftsunerfahrenheit oder sozialer Schwäche zu tun. Auch einem Grossbetrieb - ich spreche jetzt nicht von den Banken an der Zürcher Bahnhofstrasse - kann es grössere Schwierigkeiten bereiten, wenn er vor die Frage gestellt wird, den doppelten Mietzins zu bezahlen oder allenfalls die Geschäftsräumlichkeiten innert der Kündigungsfrist zu verlassen. Weshalb hier dieses Schutzbedürfnis nicht mehr bestehen sollte, ist für mich schlichtweg nicht nachvollziehbar. Sie machen zudem einen Denkfehler, wenn Sie davon ausgehen, dass die Kündigungsschutzbestimmungen weiterhin Geltung haben sollen. Das steht im Widerspruch zur Aufhebung des Preisschutzes, da einige Bestimmungen miteinander gekoppelt sind. Aber offensichtlich handelt es sich hier auch um einen ständerätlichen Schnellschuss, der von der Minderheit unserer Kommission übernommen wurde.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.