preparatory:AB 223727
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-11
Wortprotokoll
Die Anwendung von Medikamenten ausserhalb der Indikation, die von Swissmedic zugelassen ist, kann aus medizinischer Sicht notwendig sein. Die Verschreibung von Medikamenten inklusive deren Off-Label-Anwendungen liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Die Überwachung der ärztlichen Tätigkeiten obliegt den Kantonen.
Der Bund unterstützt die Forderung von Herrn Professor Olivier Bugnon nach Weiterbildungs- und Forschungsprojekten zur Qualität der Pflege und zur Sicherheit älterer Patienten. Er finanziert aus diesem Grund auch ein Projekt von Professor Bugnon zur Verbesserung der Therapietreue bei Diabetes-Typ-2-Patientinnen und -Patienten. Ausserdem sieht das revidierte Heilmittelgesetz vor, dass der Bundesrat zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteleinsatzes bei besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen spezifische Massnahmen ergreift. In einem ersten Schritt wurde dies für Arzneimittel durchgeführt, die bei Kindern eingesetzt werden. Das nationale Verzeichnis für harmonisierte Kinderarzneimittel geht per 1. Januar 2018 online.
Sollte sich dieses nationale Verzeichnis in der Praxis bewähren, wird der Bundesrat entscheiden, ob eine Ausdehnung auf weitere vulnerable Bevölkerungsgruppen sinnvoll ist.