preparatory:AB 224144
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-12
Wortprotokoll
Das Schweizer Steuerrecht unterscheidet sich ja in einigen Punkten von ausländischen Gesetzgebungen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die Steuerzahler ehrlich sind und ihre Einkünfte und Vermögen deklarieren. Das ist unser Grundsatz, und dieses Vertrauen zwischen Staat und Bürgern finden wir auch bei anderen Fragen. Daher sprechen wir hier bei diesen Fragen wohl nicht nur von Finanzen und Steuern, sondern auch von einer staatspolitischen Dimension, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt.
Nun ist diese Grenze zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ein ständiges Thema. Das war ja auch der Ursprung des Vorstosses, der dann zur Vorlage geführt hat. Offensichtlich hat dann der Bundesrat etwas überzogen, denn auch der damalige Motionär hat gesagt, dass es dann doch nicht so gemeint war. Mit der Vorlage, die der Bundesrat gebracht hat, hätte man eigentlich das inländische Bankkundengeheimnis aufgehoben. Sie ist in der Vernehmlassung dann auch durchgefallen.
Die Vorlage hat dazu geführt, dass die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" eingereicht wurde, weil man eigentlich dem Bundesrat auf Verfassungsstufe etwas entgegensetzen wollte. Sie kennen die Geschichte dieser Volksinitiative: Inzwischen sind wir etwa bei der dritten Version eines möglichen Gegenvorschlages. Das befriedigt immer noch nicht ganz. Der Bundesrat hat aufgrund dieser Volksinitiative dann seine Vorlage sistiert. Er hat sie zurückgestellt. Sie ist immer noch zurückgestellt. Sie ist inzwischen, seit dem damaligen Entwurf, aber etwa fünfjährig. Die Vorlage, so wie sie bestanden hat, kann man heute nicht mehr einfach aus der Schublade nehmen und sie wieder in eine Abstimmung bringen. Dazu muss sie in jedem Fall überarbeitet werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass wir diese Motion annehmen und die damals schubladisierte Vorlage definitiv beseitigen sollten.
Damit ist aber die Frage betreffend Steuerbetrug/Steuerhinterziehung sicher nicht definitiv geregelt. Ich nehme an, das wird uns in einer anderen Form wieder beschäftigen. Die Frage, wo wir diese Grenze durchziehen, ist sozusagen ein Dauerbrenner der letzten Jahrzehnte. Aber es macht Sinn, diese Vorlage, die wir damals schubladisiert haben, jetzt definitiv aus dem Geschäft zu ziehen. Es muss dann einmal geprüft werden, ob, wie, wann und was wir allenfalls machen. Ich nehme an, es wird auch Vorstösse geben. Mindestens im Nationalrat wurde bei der Verabschiedung dieser Motion eine neue Motion angekündigt. Das Thema bleibt auf jeden Fall erhalten.
Ob das dann dazu führt, dass die Initiative zurückgezogen wird - das ist der Hintergrund der Diskussion dieser Motion -, kann ich nicht abschliessend sagen. Das wäre das eine, dass die Initianten die Initiative zurückziehen. Gleichzeitig gibt es jetzt diesen Gegenvorschlag. Der wird nicht automatisch hinfällig mit dem Rückzug der Initiative, sondern das würde dann noch den Entscheid des Nationalrates bedingen, dass man auf diesen Gegenvorschlag nicht eintritt, damit auch das bereinigt wäre.
Ich denke, es ist eine pragmatische Politik, wenn Sie dieser Motion zustimmen. Dann ist diese Geschichte für einmal begradigt, und das Thema Steuerbetrug bzw. Steuerhinterziehung wird uns finanzpolitisch, aber auch staatspolitisch, denke ich, auch in Zukunft wieder beschäftigen. Ich habe durchaus eine gewisse Sympathie für das, was hier diskutiert wird; es hat nämlich nicht nur eine finanzpolitische Bedeutung, sondern auch eine staatspolitische, denn hier bei diesen Fragen regeln wir auch das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Das ist bei uns von Vertrauen geprägt, und diesem Vertrauen sollten wir Sorge tragen. Weil es immer mehr da und dort wieder infrage gestellt wird, ist das wohl auch etwas, das wir in Zukunft dann berücksichtigen müssen.
Aber hier bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen, dann haben wir das einmal begradigt.