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preparatory:AB 224167

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-12

Wortprotokoll

Dem Bundesrat ist nicht wirklich bewusst, dass im Privatversicherungsrecht hier Probleme bestehen. Es ist ja auch so, dass in der Privatversicherung das Prinzip der Vertragsfreiheit besteht. Entsprechend kennt das [PAGE 963] Versicherungsaufsichtsgesetz im Gegensatz zum Sozialversicherungsrecht, wo die Gutachten gesetzlich geregelt sind, keine spezifische Regulierung. Das Aufsichtsrecht verlangt aber auch von den Privatversicherern eine einwandfreie Geschäftsführung, und die Beurteilung von Schadenfällen hat entsprechend sorgfältig zu erfolgen.

Wir sind ja zurzeit unterwegs mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz und mit dem Versicherungsvertragsgesetz. Vielleicht müsste diese Frage im Zusammenhang mit dem Aufsichtsgesetz allenfalls geregelt werden; das wäre dann vielleicht auch eine Möglichkeit, etwas vertieft der Frage nachzugehen, ob und in welchen Bereichen tatsächlich Probleme bestehen. Aus unserer heutigen Sicht stellen wir keinen Handlungsbedarf in der Richtung des Interpellanten fest. Ich würde Ihnen aber vorschlagen, dass wir das dann zusammen mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz prüfen. Ich nehme an, dass dort auch Hearings stattfinden werden, und dann kommt diese Frage auf den Tisch. Dann wäre, wenn nötig, auch dort die Gelegenheit, das zu regeln.

Grundsätzlich ist der Bundesrat aber der Meinung, dass hier keine gesetzliche Regelung notwendig sei, sondern das unterliegt eben dem Privatrecht.