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preparatory:AB 225399

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-26

Wortprotokoll

Die Geschäfte, die Sie behandeln, sind sozusagen liebe alte Bekannte. Sie werden im Rat seit rund zwanzig Jahren immer wieder behandelt.

Diese Vorstösse, die Sie behandeln, gehen zurück auf die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016, es sind also seither ziemlich genau zwei Jahre vergangen. Das war die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Sie wurde mit 50,8 Prozent abgelehnt. In der Folge dieser Abstimmung haben die Freunde der Individualbesteuerung wieder Oberwasser erhalten. Aber wir haben natürlich auch aus allen anderen Lagern entsprechende politische Vorstösse, die wir behandeln. Es gibt nichts, das nicht gewünscht wurde, und die klaren Signale, die Herr Föhn gewünscht hat, haben wir wahrgenommen. Sie gleichen allerdings eher einer Beleuchtung in einem Spielwarengeschäft vor Weihnachten: Es blinkt diesbezüglich aus allen Geschäften.

Der Bundesrat hat nach dieser Volksabstimmung eine Lageanalyse vorgenommen und sich mit verschiedenen Playern zusammengesetzt. Wir haben uns dann für das Modell der alternativen Steuerberechnung entschieden. Das heisst, man berechnet zwei Varianten und nimmt nachher die günstigere Variante für das jeweilige Ehepaar. Wir haben dieses Steuermodell ausgearbeitet, und die Vernehmlassung dazu hat im Jahre 2012 stattgefunden. Wir haben aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse das Gefühl gehabt, dass das die Lösung für die polarisierenden Lager sein könnte. Wir haben ja sozusagen eine Pattsituation zwischen dem Lager der Individualbesteuerung und jenem der Gleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren. Das ist immer etwa patt - das ist so.

Dieses Modell der alternativen Steuerberechnung ist in der Vernehmlassung auf relativ gute Akzeptanz gestossen. Die Botschaft dazu hat der Bundesrat ausgearbeitet. Sie liegt tatsächlich, wie Frau Fetz gesagt hat, in der Schublade. Der Bundesrat hat dann letztes Jahr gesagt, er werde das Geschäft sistieren und zusammen mit der Steuervorlage 17 noch einmal beraten. Denn es ist ja bei jeder Steuervorlage auch die Notwendigkeit da, dass sie finanziert werden muss. Der Bundesrat wird die Steuervorlage 17 noch im März behandeln, damit sie rechtzeitig zu Ihnen ins Parlament kommt. Er wird also auch im März im Zusammenhang mit der Finanzierung zu dieser Heiratsstrafe oder zu dieser Vorlage noch Stellung nehmen. Ich kann hier der Diskussion nicht vorgreifen. Aber es gibt natürlich noch andere Steuermodelle und Steuererleichterungen, die beim Parlament in den Schubladen ruhen. Wir haben noch die Stempelabgabe, wir haben noch die Verrechnungssteuer. Zu all diesen Themen liegen parlamentarische Initiativen vor. Der Bundesrat wird hier eine Gesamtbeurteilung vornehmen müssen.

Aber das Projekt ist fertig, die Botschaft steht. Der Bundesrat wird in wenigen Wochen grundsätzlich darüber entscheiden. Wir können hier aber auch feststellen, dass das Problem der Heiratsstrafe in den letzten Jahren sukzessive entschärft worden ist. Die Kantone haben generell die Heiratsstrafe abgeschafft. Sie besteht also noch auf Stufe des Bundes. Hier sprechen wir von 80 000 Ehepaaren im Erwerbsleben und von etwa 250 000 Rentnerehepaaren, wobei die Frage der Rentnerehepaare dann auch zusammen mit der Altersvorsorge betrachtet werden muss. Der Bundesrat wird zum Abstimmungsergebnis vom letzten September über die Altersvorsorge 2020 in der nächsten Zeit eine Aussprache führen und dort die Eckwerte für eine neue Vorlage festlegen. Dann ist auch die Frage der Rentnerehepaare - wie und wo? - noch einmal auf dem Tisch.

Sie sehen also: Es gibt viele Baustellen, die koordiniert werden müssen. Der Bundesrat wird Ihnen entsprechende Vorschläge unterbreiten. Das Problem wurde auch etwas entschärft durch die Erhöhung der Abzüge für die Kosten der Kinderdrittbetreuung. Hier haben wir ebenfalls eine Vernehmlassung durchgeführt; es geht um die Erhöhung der Kinderdrittbetreuungsabzüge auf maximal 25 000 Franken pro Kind und Jahr. Das wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen. Wir werden hier auch noch im zweiten Quartal dieses Jahres eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden. Das würde wiederum gutverdienende Ehepaare entlasten, indem die [PAGE 14] Kinderdrittbetreuungsabzüge erhöht würden. Das läuft dann unter dem Titel Fachkräfte-Initiative, die auch damit zusammenhängt. Die Kantone haben es bei einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage abgelehnt, im Steuerharmonisierungsgesetz einen Mindestabzug festzulegen. Die Abzugsmöglichkeiten in den Kantonen sind sehr verschieden. Ich glaube, im Kanton Uri sind die Abzugsmöglichkeiten am höchsten; in anderen Kantonen sind sie sehr tief. Ich gehe davon aus, dass sich die Kantone hier auch bewegen werden.

Zusammengefasst bitte ich Sie, diesen Vorstössen oder diesem Vorstoss, für den ich eigentlich zuständig bin, keine Folge zu geben. Denn wir haben hier in diesen Fragen eine Pattsituation. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Bundesrat in den nächsten Wochen entsprechende Botschaften überweisen wird. Sie werden dann die Gelegenheit haben, dieses Problem anhand einer konkreten Vorlage, die wir als mehrheitsfähig erachten, noch einmal zu diskutieren.

Ich hoffe, dass wir irgendwann etwas aus dieser Sackgasse herauskommen. Seit Jahren diskutieren wir diese Frage in einer Pattsituation. Das Problem besteht grundsätzlich: Verheiratete Paare bezahlen mehr Steuern, als wenn sie im Konkubinat leben würden. Mit welchem Modell wir dieses Problem beseitigen, ist eher eine zweitrangige Frage. Grundsätzlich sollten wir versuchen, eine Lösung zu finden, die das Problem auch auf Bundesstufe löst.

Zusammengefasst: Die Vorarbeiten sind abgeschlossen. Ich denke, wir könnten Sie für einmal überholen, wenn Sie hier Vorstösse annehmen würden, weil wir eben alles bereits vorbereitet haben.

[VS]