preparatory:AB 225499
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-27
Wortprotokoll
Mein Kollege Regazzi und ich erlauben uns, zu Beginn dieses Geschäft kurz zu rekapitulieren und auch gleich Bericht über die Detailberatung in der Kommission zu erstatten, sodass wir gerade alles in einem erledigen.
Zum Geschäft: Heute sind die schweizerischen Bahnunternehmen in der Regel als integrierte Bahnen organisiert, welche sowohl die Infrastruktur als auch den Personen- und teils den Güterverkehr betreiben. Die Infrastruktur ist zwar rechnerisch und organisatorisch von den Verkehrssparten getrennt, bleibt aber in der Gesamtverantwortung der Bahnunternehmen. Dies birgt in einem Umfeld, in dem immer mehr Bahnunternehmen auf fremden Netzen verkehren, ein gewisses Diskriminierungspotenzial. In der vorliegenden Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, um alle Eisenbahnverkehrsunternehmen beim Zugang zur Bahninfrastruktur gleich zu behandeln und damit Diskriminierungen zu vermeiden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Ihres Rates ist am 16. Januar 2017 auf die Vorlage eingetreten und hat im Nationalrat einen Rückweisungsantrag gestellt. Der Nationalrat hat am 9. März 2017 Eintreten beschlossen und ist dem Rückweisungsantrag gefolgt. Der Ständerat indes hat am 15. Juni 2017 den Rückweisungsantrag abgelehnt, weshalb sich die KVF-NR am 21. August 2017, am 6. November 2017 und am 16. Januar 2018 wieder mit der Vorlage befasste.
Die KVF-NR erhält den Rückweisungsantrag nicht mehr aufrecht, da in der Zwischenzeit die meisten Anliegen darin befriedigend gelöst werden konnten:
1. Ein Bericht des Bundesrates hat die Möglichkeit zur Stärkung von SBB Cargo dargelegt. Dieses Anliegen wird separat und damit ausserhalb dieser Vorlage weiterverfolgt.
2. Die Regelung der Systemführerschaft im Güterverkehr konnte von der Branche und der Verwaltung festgelegt werden. Die entsprechenden Anträge wurden in die Detailberatung eingebracht und von der Kommission angenommen.
3. Für die Problematik der Systemführerschaft im Personenverkehr und der mangelnden Mitwirkungsmöglichkeit der Akteure wie Kantone und Verkehrsverbände konnte leider keine Lösung gefunden werden. Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Streichung von Artikel 18a des Personenbeförderungsgesetzes (PBG).
Das Prinzip der Systemführerschaft ist nicht grundsätzlich bestritten. Kantone und Städte bzw. Gemeinden bemängeln aber in erster Linie, dass der vorgesehene Artikel 18a PBG hochgradig unbestimmt sei und einen grossen Interpretationsspielraum aufweise. Er übertrage dem Bund eine Generalermächtigung, die Umsetzung werde rasch zu Konflikten führen und gegenüber den Kantonen und Verbünden werde das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Kantone, Städte und Gemeinden verlören die Möglichkeit, Tarife und Sortimente für den öffentlichen Verkehr festzulegen, was ungewisse Folgen für die Einnahmen und allfällige Defizite der Kantone haben werde.
Der Bund trägt schweizweit durchschnittlich nur 30 Prozent der ungedeckten Kosten des Betriebs des öffentlichen Verkehrs. In einzelnen Verbünden ist dieser Anteil sogar tiefer. Der Bund könnte einseitige Entscheidungen im Bereich der Tarife fällen, wobei die Tarife einen Einfluss auf die Defizite der öffentlichen Hand haben. Ein Tarifdiktat des Bundes oder des beauftragten Systemführers entzieht den Verbünden und den Kantonen wichtige Steuerungsmöglichkeiten. Der Bund würde damit die Höhe der kantonalen Defizite im Bereich des öffentlichen Verkehrs und damit auch die Höhe der Defizite von Städten und Gemeinden bestimmen; diese Kantone, Städte und Gemeinden hätten die Mehrkosten zu tragen.
Wenn das Defizit des öffentlichen Verkehrs in den Kantonen ansteigt, müssen Mehrkosten entweder bei anderen staatlichen Leistungen kompensiert werden, worunter die Qualität dieser Angebote leiden würde. Oder es muss ein entsprechender Abbau beim öffentlichen Verkehr stattfinden, was für die Qualität des öffentlichen Verkehrs Folgen hätte. Das würde sich auch auf die Zufriedenheit der Fahrgäste wie auch auf die Frequenzen im öffentlichen Verkehr auswirken.
4. Auch die Departementsvorsteherin hat nicht bestritten, dass die Regelung der Passagierrechte in dieser Vorlage wesensfremd ist. Dieser Umstand alleine rechtfertigt aus Sicht der Kommission aber keine Rückweisung. Alle ausser zwei Anträgen, welche die Kommission angenommen hat, betreffen den vorhin angesprochenen Kompromiss zwischen der Güterverkehrsbranche und dem Departement im Zusammenhang mit der Systemführerschaft Güterverkehr. Es gibt keine Minderheitsanträge zum vorhin im Zusammenhang mit der Systemführerschaft angesprochenen Artikel 18a PBG - hier liegt ebenfalls kein Minderheitsantrag vor.
Der Einzelantrag Müller-Altermatt, der Ihnen heute vorliegt, wurde in der Kommission nicht unter dem spezifischen Aspekt der Planung und Umsetzung des Fahrplans diskutiert. Die Integration dieser Aufgabe in die Aufgaben der Trassenvergabestelle wurde auch seitens der Verwaltung nicht kritisiert.
Beim einzigen Minderheitsantrag aus der Kommission, über den der Rat heute abstimmen muss, handelt es sich um Artikel 9 Absatz 2 PBG auf Seite 47 der Fahne. Die Abstimmung in der Kommission wurde bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 12 bei 1 Enthaltung aufgrund des Stichentscheids der Präsidentin entschieden. Die von der KVF-NR eingebrachte Regelung will, dass Busunternehmen Transporte nur ausführen dürfen, wenn im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenzierung und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale Konkurrenzierung vorliegt. Damit wird das geltende Recht, das besagt, dass keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen dürfen, einschränkend konkretisiert. Es soll verhindert werden, dass Strecken des öffentlichen Verkehrs durch Fernbusse konkurrenziert werden bzw. dass deren Eigenfinanzierungsgrad sinkt.
Die Minderheit will einen klar geregelten Wettbewerb zulassen, damit die sich entwickelnden zarten Pflänzchen nicht abgetötet werden. Zudem müsse zuerst eine Grundsatzdiskussion über Fernbusse stattfinden, bevor in dieser Angelegenheit legiferiert werde.
Die Kommission beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen und der Vorlage zuzustimmen. [PAGE 33]