preparatory:AB 225815
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-28
Wortprotokoll
Wie Frau Schneeberger ausgeführt hat, haben wir den Handlungsbedarf durchaus erkannt. Wir haben zu diesem Geschäft eine Vernehmlassung durchgeführt und die Vernehmlassung abgeschlossen. Wir werden die Botschaft in den nächsten Wochen verabschieden.
Weil wir, wie es Frau Schneeberger ausgeführt hat, die Dringlichkeit ebenfalls erkannt haben, haben wir die Büros der beiden Räte informiert und darum gebeten, das Geschäft schon den betreffenden Kommissionen zuzuweisen, damit es beraten werden kann. Wenn Ihre Büros unserem Antrag zustimmen, kann es bereits im April in Ihren Kommissionen beraten werden, und es kann noch dieses Jahr abgeschlossen und damit in Kraft gesetzt werden. Hier haben wir also grundsätzlich Übereinstimmung mit den Forderungen der Motionärin.
Sie werden dann aufgrund der Vernehmlassung und aufgrund unserer Botschaft sehen, dass wir in einem Punkt nicht ganz so weit gehen, wie die Motionärin es fordert. Sie haben ja dann die Möglichkeit, das in der Kommission noch einmal zu diskutieren. Es geht hier insbesondere darum, dass die Motion eigentlich keine zeitliche Beschränkung der Nachdeklaration fordert. Wir möchten diese Möglichkeit zeitlich doch etwas eingrenzen. Es handelt sich aus unserer Sicht um keine wesentliche Differenz zur Motion.
Damit ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, dass Sie die Motion annehmen. Die Gesetzesänderung befindet sich in der letzten Phase, Sie können sie bereits in wenigen Wochen in Ihren Räten behandeln, sodass sie Ende Jahr in Kraft gesetzt werden kann. Wenn Sie die Motion annehmen, machen Sie offene Türen zu Kleinholz. Wir haben das Anliegen bereits behandelt. Besten Dank für die Ablehnung.