preparatory:AB 225973
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-02-28
Wortprotokoll
Sie verstehen nichts falsch. Wir haben Gesuche, die wir bearbeiten und über die wir entscheiden. Man muss nichts erlauben. Aber wenn die Vorschrift es zulässt, dann hat der schweizerische Hersteller und damit später auch der schweizerische Lieferant auch ein gewisses Recht darauf, dass ihm die Bewilligung erteilt wird.