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preparatory:AB 226008

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-02-28

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Nicolet, dem Parlament soll keine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes beantragt werden, die es dem Bundesrat erlauben würde, der Branchenorganisation Milch entsprechende Vorschriften zu machen oder selbst in die Steuerung der Milchmengen einzugreifen. Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung im Jahr 2009 hat sich der Bund aus der Steuerung der Milchmengen zurückgezogen.

Es besteht im Landwirtschaftsgesetz keine Grundlage - noch einmal -, um der Branchenorganisation Milch vorzuschreiben, dass sie eine Mengensteuerung umsetzt. Der Bundesrat hat auch nicht die Absicht, dem Parlament eine Änderung vorzuschlagen, um der Branchenorganisation Milch entsprechende Vorschriften machen zu können. Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung - ich wiederhole das absichtlich - hat sich der Bund aus der Steuerung der Milchmengen zurückgezogen.

Der Bund hat im November 2017 - Sie haben das eben auch gesagt - die Bestimmungen des Standardvertrages der Branchenorganisation Milch für den Erst- und den Zweitmilchkauf und die Segmentierung für vier Jahre für alle Käufer und Verkäufer von [PAGE 101] Rohmilch allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass für alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch schriftliche Verträge abgeschlossen werden müssen. Die Milchmenge muss im Vertrag nach ihrem Verwendungszweck in Segmente unterteilt werden. Im Vergleich zum bisherigen Standardvertrag der Branchenorganisation Milch gibt es eine wichtige Änderung, nämlich die, dass die Milchkäufer ihrem Verkäufer bis am 20. Tag des Monats die Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitteilen müssen. Die Milchverkäufer, also insbesondere auch die Milchproduzenten, haben dank dieser ergänzenden Vorschrift eine verbindlichere Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Milchmengen.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Standardvertrages der Branchenorganisation Milch gelten für alle Akteure beim Handel mit Rohmilch die gleichen Rahmenbedingungen. Diese Erklärung leistet aus Sicht des Bundesrates einen wichtigen Beitrag, um die Verbindlichkeit und Transparenz auf dem Milchmarkt zu verbessern und die Position der Milchverkäufer zu stärken. Aber noch einmal: Der Bund hält sich so weit wie irgendwie möglich aus der Steuerung heraus.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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