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preparatory:AB 226459

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-05

Wortprotokoll

Ich bedanke mich vorerst einmal für Ihre konstruktiven, grundsätzlich positiven Aussagen. Wir machen natürlich im Sinne dieses Parlamentes im Jahre 2018 mit unserer Aussenwirtschaftspolitik weiter. Sie haben es gesagt: Der Bericht ist konzentrierter. Wir haben nur das Wichtigste aufgenommen. Im Anhang haben Sie tabellarisch eine Übersicht über die laufenden Verhandlungen über Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Leider, wie gesagt, konnten keine abgeschlossen werden.

Die Wirtschaftslage der Schweiz - sie wurde auch angesprochen - ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Es wurde gesagt: Wir hatten im Jahr 2017 ein BIP-Wachstum von 1 Prozent und eine Arbeitslosenquote in der Grössenordnung von 3,2 Prozent. Alle Wirtschaftssegmente haben grundsätzlich positiv zum Ergebnis beigetragen. Mit anderen Worten: Der Frankenschock, der jetzt über Jahre nachgewirkt hat, dürfte nun doch als überwunden abgebucht werden.

Die Erholung zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt, und - das ist für mich zentral wichtig - wir gehen davon aus, dass wir im Jahr 2018 die Arbeitslosigkeit auf eine Marke von 3 Prozent oder sogar etwas weniger zurückfahren können. Das wäre dann der Erfolg unserer Wirtschaft, denn es gibt rund um den Planeten wenige Länder, um nicht zu sagen kein anderes Land, die sich mit einer so guten Beschäftigungslage qualifizieren können.

Das Schwerpunktkapitel befasst sich mit dem Investitionsschutz. Neben den Freihandelsabkommen und den Doppelbesteuerungsabkommen sind immer wieder die Investitionsschutzabkommen für uns wesentlich. Wir bauen also unsere Aussenwirtschaftsstrategie auf einem Dreieck, gebildet aus Freihandel, Vermeidung von Doppelbesteuerung und Investitionsschutz. Investitionsschutzabkommen gewährleisten, dass Investoren auch in Ländern mit weniger gut entwickelter Rechtsstaatlichkeit eine korrekte, eine nichtdiskriminierende Behandlung erfahren, wenn es denn so weit kommen könnte, dass man sich im Streit sähe. Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen nur bestätigen, dass man nicht in Länder geht, die den Investitionsschutz nicht garantieren: Da wäre das Risiko zu gross.

Investitionsschutzabkommen, Herr Stamm, bieten zusätzlichen Schutz vor politischen Risiken. In den letzten Jahren sind die Investitionsschutzabkommen und die darin vorgesehenen Investitionsschiedsgerichte zunehmend in die Kritik geraten; das ist so. Die Schweiz anerkennt in bestimmten Bereichen einen Reformbedarf und hat ihren Verhandlungsansatz in den letzten Jahren auch laufend weiterentwickelt. Auf multilateraler Ebene setzt sich die Schweiz vermehrt für die Transparenz der Schiedsverfahren ein, und auch weitere Reformen sind angezeigt.

Südafrika arbeitet derzeit an einer Verhandlungsgrundlage für ein Investitionsschutzabkommen; mit Indien verhandelt die Schweiz aktuell ein neues Abkommen; mit Indonesien werden 2018 die Verhandlungen aufgenommen. 2018 stehen die Weiterführung der laufenden Verhandlungen mit Indien, Malaysia und Mexiko, die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Bahrain und die Revision des bestehenden Investitionsschutzabkommens mit der Slowakei im Vordergrund. Sie sehen also: Wenn wir keine Freihandelsabkommen abschliessen können, ist die Tätigkeit im Investitionsschutzbereich sehr intensiv.

Das zweite Kapitel unseres Berichtes hebt die Wichtigkeit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung für einen konkurrenzfähigen und integren Wirtschaftsstandort hervor. Das ist für uns absolut zentral: Die Corporate Social Responsibility muss von uns beispielhaft vorgelebt werden. Der Bundesrat setzt dabei auf die Ausarbeitung und die [PAGE 183] Umsetzung internationaler Standards wie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Beachtung dieser Standards fördert der Bundesrat mit Aktionsplänen.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass einige von Ihnen der Auffassung sind, dass die Beiträge zur Corporate Social Responsibility im Bericht zu knapp ausgefallen sind. Im Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur Corporate Social Responsibility vom Juni 2017 ging der Bundesrat ausführlicher auf die Thematik ein. 2019 soll ein weiterer Bericht zur Umsetzung folgen. Dort sind Ihnen sehr viel mehr Informationen zugänglich.

Ich nutze die Gelegenheit auch, um die Position des Bundesrates zur Konzernverantwortungs-Initiative noch einmal deutlich zu machen. Der Bundesrat erwartet von den Unternehmen, dass sie sich an die internationalen Standards halten. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie international nicht abgestimmt ist und den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen würde. So hätte die in der Initiative vorgesehene Sorgfaltsprüfungspflicht für Tausende von Schweizer Unternehmen hohe administrative Kosten zur Folge. Noch problematischer wären die weltweit einzigartigen Haftungsregeln, welche zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren führen könnten.

Die weiteren Kapitel des Aussenwirtschaftsberichtes befassen sich mit wichtigen Ereignissen des Jahres in den Bereichen wirtschaftliche Beziehungen Schweiz-EU, Welthandelsorganisation, Freihandel, wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit und auch Sanktionen.

Zum Thema EU: Im Verhältnis zur EU ist im Berichtsjahr unter anderem die erfolgte Aktualisierung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen hervorzuheben. Aber auch auf Horizon 2020 sei noch einmal verwiesen.

Die EU hat am 21. Dezember 2017 entschieden, die Äquivalenz betreffend die Schweizer Börse nur auf ein Jahr befristet anzuerkennen. Hier halte ich mit aller Deutlichkeit fest, dass der Entscheid der EU ungerechtfertigt und diskriminierend ist. Den neuen Beitrag an ausgewählte EU-Staaten werden wir auch in diesem Licht neu beurteilen. Ausserdem wird der Dialog mit dem Vereinigten Königreich zur Weiterführung der vertraglichen Beziehungen thematisiert.

Stichwort WTO: Da gab es keine substanziellen Fortschritte, aber es gelang in Buenos Aires immerhin, gleichsam einen Keil gegen das Zurückfallen der WTO zu platzieren. Sicher ist: Die WTO bleibt dank verbindlichem Regelwerk und dem WTO-Streitschlichtungsmechanismus das Rückgrat des multilateralen Handelssystems. Es ist für die Schweiz von sehr grosser Bedeutung, und am WEF hat dies auch mein amerikanischer Kollege Lighthizer nicht mehr infrage gestellt.

Zu den Freihandelsabkommen: Die Schwierigkeiten ergeben sich bei den Verhandlungen mit wichtigen Partnern wie insbesondere dem Mercosur aus der beschränkten Bereitschaft der Schweiz, Landwirtschaftsprodukten Zugang zum Schweizer Markt zu gewähren. An der WTO-Ministerkonferenz und erneut am WEF wurde ich informiert, dass die EU mit dem Mercosur die Verhandlungen bis auf wenige offene Punkte abgeschlossen hat. Während wir hier sprechen, laufen weitere Verhandlungen zwischen den beiden Parteien, und wir rechnen damit, dass in den kommenden Tagen, allenfalls Wochen eine Einigung zustande kommt. Das bedeutet dann für die europäischen Konkurrenten der Schweizer Firmen eine Zollreduktion von 7 bis 35 Prozent Richtung südamerikanische Märkte. Das ist der Grund, weshalb wir uns bemühen müssen, für unsere Unternehmungen vergleichbare Rahmenbedingungen sicherzustellen, und wir machen das in einem korrekten Dialog. Ich lade einmal mehr dazu ein.

Der Bundesrat wird das Freihandelsnetz weiterentwickeln. Mit Indien ist es schwierig, es geht um den Schutz der Intellectual Property. Mit Indonesien sind wir nahe an dem Punkt, an dem wir letzte Woche hier im Saal mit der Motion Grin 16.3332, "Bei den Verhandlungen mit Malaysia muss der Bundesrat Palmöl vom Freihandelsabkommen ausnehmen", waren, als wir über das Palmöl diskutierten, den Vorstoss dann durchgewunken und damit ein Abkommen mit Malaysia in Schwierigkeiten gebracht haben. Ich bedaure dies. Ich bedaure dies sehr. Wenn wir für unsere Firmen Absatzländer wie Malaysia nicht zugänglich machen, wird sich das über die Zeit natürlich negativ auf den Investitionsstandort Schweiz auswirken.

Zu den Gemischten Ausschüssen: Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat empfohlen, die Arbeit dieser Ausschüsse in Zukunft noch stärker hervorzuheben, was wir dieses Jahr im Aussenwirtschaftsbericht getan haben.

Zur Entwicklungszusammenarbeit: Kapitel 6 dieses Berichtes streicht die Bedeutung der multilateralen Entwicklungsbanken für die Entwicklungszusammenarbeit hervor. Weiter wird unter anderem das Engagement der Schweiz für die Förderung von Fachkompetenzen und für nachhaltige Finanzierungen anhand von konkreten Projekten aufgezeigt.

Kapitel 7 nennt verschiedene im Berichtsjahr erlassene oder weitergeführte und angepasste Sanktionsmassnahmen, z. B. gegenüber Nordkorea, Syrien oder Mali, sowie Massnahmen gegen die Umgehungsgeschäfte mit Russland. Dazu will ich erwähnen, dass Präsident Trump am Treffen in Davos drei Themen ansprach, nämlich die Berufsbildung, die Rolle der Schweiz in Bezug auf Nordkorea und die Haltung der Schweiz bezüglich Iran.

Schliesslich enthält der Aussenwirtschaftsbericht wie jedes Jahr die Berichterstattung über die vom Bundesrat getroffenen zolltarifarischen Massnahmen.

Zusammengefasst halte ich fest, dass wir gut unterwegs sind, dass wir wachsam bleiben müssen, dass wir sehr gut daran tun, auf Innovation zu fokussieren, uns wettbewerblich zu verbessern. Wir sind in einer ausserordentlich guten Ausgangslage, und die kommenden Jahre werden uns fordern, vor allem auch im Bereich der Digitalisierung.