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preparatory:AB 226736

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-03-06

Wortprotokoll

Es stellt sich hier die grundsätzliche Frage, ob der Staat in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen solle und im Bereich der Löhne in einer gewissen Kategorie entsprechende Vorschriften erlassen dürfe und erlassen solle. Aus grundsätzlicher Sicht ist dieser Eingriff in die Wirtschaft abzulehnen. Wir teilen aber durchaus die Überlegungen, die Frau Leutenegger Oberholzer gemacht hat. Es gibt tatsächlich diese Lohnexzesse bei den Banken. Ich habe Ihnen das schon einmal gesagt: Ein CEO einer Grossbank verdient in einem Jahr gleich viel wie der Bundesrat, alle sieben Mitglieder zusammen, in einer ganzen Legislatur. Da sehen Sie, wie günstig Ihr Bundesrat arbeitet.

Wir haben aber versucht, statt den Lohn unmittelbar zu regulieren, im Zusammenhang mit der Bankenkrise im Nachhinein mit der Änderung des Bankengesetzes die Stabilität zu erhöhen. "Too big to fail" ist das Stichwort dafür. Wir haben entsprechend höhere Eigenkapitalvorschriften erlassen. Damit ist die implizite Staatsgarantie, die wir tatsächlich vor 2008 wahrscheinlich auch hatten und die im Falle der UBS dann auch zum Zuge kam, eigentlich beseitigt worden.

Wenn Sie von systemrelevanten Banken sprechen, dann wäre immerhin zu berücksichtigen, dass die Zürcher Kantonalbank in die Kompetenz des Kantons Zürich fällt und nicht in die Kompetenz des Bundes. Der Kanton Zürich legt entsprechend die Löhne fest. Bei der Postfinance haben wir das einigermassen im Griff. Dann bleiben noch die Raiffeisen, die UBS und die Credit Suisse. Ich denke, dort sind die Aktionäre gefordert, entsprechende Massnahmen zu erlassen. Allerdings ist auch nicht auszublenden, dass sich die Löhne auf diesem Stellenmarkt in diesem Bereich trotzdem irgendwo in dieser Grössenordnung bewegen.

Zusammengefasst: Der Bundesrat erachtet es als nicht opportun, hier gesetzliche Vorschriften zu erlassen, um in einem ganz schmalen Feld entsprechende Vorschriften zu erlassen. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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