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preparatory:AB 227506

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-12

Wortprotokoll

Die in der Gesamtschau präsentierten Szenarien betreffend Marktöffnung stellen eine Auslegeordnung dar, um mögliche Auswirkungen aufzuzeigen. Die zwei Szenarien bezüglich eines EU-Agrarabkommens sind hypothetische Rechenbeispiele, basierend auf relativ gut bekanntem Zahlenmaterial, die auch das Szenario Mercosur in Perspektive setzen. Wie in der Motion Darbellay 10.3818 gefordert, beabsichtigt der Bundesrat, kein solches Agrarabkommen mit der EU zu verhandeln. Anders beim Szenario Mercosur: Dort - und mit Staaten ähnlicher Ausgangslage - will der Bundesrat rasch ein Freihandelsabkommen abschliessen.

Bei den Berechnungen der Gesamtschau handelt es sich um aus damaliger Sicht bestmögliche Schätzungen. Sie überschätzen tendenziell aus Vorsichtsgründen die negativen Auswirkungen. Diese Berechnungen dienen als Startpunkt wichtiger Diskussionen über die Zukunft unserer Exportindustrie inklusive der Offensivinteressen der Landwirtschaft. Diese Diskussionen fanden im Mercosur-Agrargipfel einen ersten Höhepunkt und werden parallel zu den Verhandlungen mit dem Mercosur weitergeführt sowie in die Arbeiten der Agrarpolitik 2022 plus einfliessen.

Das Konzept für die zukünftige Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft besteht somit aus zwei Komponenten: Erstens umfasst es die oben dargestellte, stark durch exogene Faktoren beeinflusste Komponente. Dazu gehört auch das Bekenntnis des Bundesrates, bei konkreten Handelsabkommen, die einen Zollabbau mit grossen Auswirkungen auf das Inlandpreisniveau zur Folge haben, Begleitmassnahmen und deren Finanzierung zu prüfen und gegebenenfalls dem Parlament zu beantragen. Öffnungsschritte sollen für die Landwirtschaft tragbar sein.

Zweitens hat die Strategie eine nationale Komponente, welche die Handlungsspielräume für Bauernfamilien vergrössern, die Marktausrichtung und die Nähe zum Konsumenten über eine Qualitätsstrategie verstärken und negative Auswirkungen auf die Umwelt verringern soll. Die Chancen der Digitalisierung sollen dabei gezielt genutzt werden. Damit soll die Zukunft der Land- und Ernährungswirtschaft in einer sich rasch ändernden Gesellschaft gesichert werden.

Beide Komponenten der Strategie fördern die Umsetzung von Artikel 104a Buchstabe d der Bundesverfassung: Mit der Qualitätsstrategie orientieren sich Schweizer Landwirtschaftsprodukte an weltweit zahlungskräftigen Konsumenten, für die ökologische Aspekte meist wichtig sind. Steigende Schweizer Landwirtschaftsexporte leisten so einen Beitrag zu Artikel 104a Buchstabe d der Bundesverfassung.

Beim internationalen Handel misst der Bundesrat der Nachhaltigkeit eine grosse Bedeutung bei. Seit 2010 setzt er sich in Freihandelsverhandlungen für handelsrelevante Bestimmungen zu Umweltschutz und Arbeitsstandards ein. Diese sind für die Lebensmittelproduktion direkt relevant. Auf multilateraler Ebene bemüht sich die Schweiz, Nachhaltigkeitsaspekte einzubringen und damit mittelfristig eine noch bessere Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien im internationalen Handel zu erzielen. Des Weiteren hält die Gesamtschau fest, dass die Uno-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren siebzehn Nachhaltigkeitszielen ein wichtiges Rahmenwerk für die Weiterentwicklung der Politik im Bereich Land- und Ernährungswirtschaft darstellt.

Fazit: Die internationale und die nationale Komponente haben zwar einen sachlichen Bezug, und ihre parallele Behandlung trägt massgeblich zur Zukunftssicherung der Landwirtschaft bei. Juristisch bedingen sie sich aber nicht: Die Agrarpolitik 2022 plus ist auch ohne Freihandelsabkommen nötig und möglich, und Gleiches gilt für den Abschluss von Freihandelsabkommen ohne eine Agrarpolitik 2022 plus. Mit der hohen Kadenz der Arbeiten in beiden Bereichen sichert der Bundesrat, dass die relevanten Antworten zeitgerecht vorliegen.

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