AB 227573
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-12
Wortprotokoll
Lassen Sie mich die Diskussion und meinen Beitrag zur Volksinitiative "für Ernährungssouveränität" ganz kurz in einen grösseren Zusammenhang stellen. Wie bereits erwähnt, bildet der neue Artikel 104a der Bundesverfassung zur Ernährungssicherheit eine sehr gute Grundlage, um Anliegen der Initiative "für Ernährungssouveränität" und auch der Fair-Food-Initiative zu berücksichtigen. So haben wir in der neuen Verfassungsgrundlage in Artikel 104a erstens die Nachhaltigkeit sowohl für die Inlandproduktion wie auch im Zusammenhang mit dem Handel festgeschrieben. Wir haben zweitens die Voraussetzungen für eine standortgerechte Produktion festgehalten. Drittens haben wir die Ausrichtung auf den Markt, und das heisst auch auf die Nachfrage - die lokale Nachfrage ist da ebenso gemeint -, festgehalten. Viertens geht es um den Schutz des Kulturlandes, auch dieser ist in Artikel 104a gesichert. Der fünfte Punkt - last, but not least - ist der Grundsatz, wonach unsere Nahrung mehrheitlich aus dem Inland und, damit unsere Bevölkerung auch ausreichend versorgt ist, ergänzend auch aus dem Ausland stammt; das Sowohl-als-auch ist also noch einmal festgehalten.
Ich bedaure die rund um unsere Agrarpolitik entstandene hektische Situation. Der Bundesrat hat am 9. Juni des letzten Jahres erstmals über die zukünftige Agrarpolitik der Schweiz orientiert. Ganz konkret wurde diese Orientierung dann am 1. November mit der Veröffentlichung der Gesamtschau. Der Bundesrat veröffentlichte einen Bericht in voller Offenheit und Transparenz, um im Bewusstsein der Tatsachen und der wesentlichen Elemente wirklich eine fundierte Diskussion führen und die zukünftige Landwirtschaftspolitik festlegen zu können. Offensichtlich haben wir am 1. November überrascht. Das war nicht die Absicht, ich bedaure das auch. Wir haben Ängste ausgelöst, und diese dürfen jetzt nicht weiter bewirtschaftet werden, sondern sie müssen debattiert und abgebaut werden. Wir müssen uns im Dialog wiederfinden, damit wir nicht Ängste zur Grundlage unserer Politik machen, sondern vor allem Chancen. Das ist das, was die Gesamtschau letztlich will.
Die Gesamtschau wurde übrigens in der Zwischenzeit vom Bundesrat zu Ihren Händen verabschiedet, weil die darauf aufbauende Agrarpolitik 2022 plus bereits in Entwicklung ist. Der Bundesrat wird den Vorschlag des WBF zur Agrarpolitik 2022 plus im Laufe des kommenden Monats zur Kenntnis nehmen und dann darüber befinden, ob er Ihnen diesen Vorschlag für die nächste Etappe unterbreitet oder nicht. Die Gesamtschau musste also sein, sie diente als Grundlage für die kommenden Schritte. Der Zeitpunkt war, anders als mir das unterstellt wurde, nicht zynisch gewählt, sondern war ganz sachlich angesagt, nach dem Turnus, wie diese Politiken aufgebaut werden.
Ein Wort zur Mercosur-Diskussion: Auch das Thema Mercosur wird ja in allen Schattierungen diskutiert. Es ist aktuell, weil die Europäische Union und der Mercosur angeblich schon seit einigen Monaten handelseinig sind. Das erste Mal bekamen wir im Dezember in Buenos Aires anlässlich der WTO-Ministerkonferenz eine sogenannte Bestätigung, dass die Verhandlungen abgeschlossen sind. Es fehlen jetzt offenbar immer noch letzte Verhandlungspunkte. Es dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein, von Tagen, vielleicht von Wochen, bis das Ergebnis steht.
Wenn das Ergebnis steht, dann wird für unsere Konkurrenten, die aus Europa nach Südamerika liefern, über Nacht eine Zollreduktion resultieren. Diese Differenz können wir nicht beliebig lange bestehen lassen. Mit anderen Worten: Es ist die bundesrätliche Absicht, möglichst schnell im Efta-Kontext nachziehen und vergleichbare Konditionen herstellen zu können.
Gesamtschau, Agrarpolitik 2022 plus und gleichzeitig Mercosur: Das war zu viel im gleichen Zeitpunkt, was zu Konfusionen geführt hat. Ich bemühe mich sehr mitzuhelfen, die ganze Geschichte aufzulösen und, damit die Agrarpolitik 2022 plus turnus- und planungsgemäss vervollständigt werden kann, rechtzeitig wieder ein geklärtes, korrektes Verhältnis zwischen den betroffenen Kreisen und der Politik, insbesondere - das ist mir ein Anliegen - der Regierung, zu schaffen.
Dies gesagt, will der Bundesrat mit der künftigen Agrarpolitik eine sinnvolle Weiterentwicklung des Bestehenden; der Landwirtschaft wollen wir die Perspektive geben, die in Artikel 104a beschrieben ist. Es geht insbesondere auch um die Nachhaltigkeit, und zwar in allen drei Dimensionen. Wir zeichnen ein Dreieck und reden von der Marktausrichtung, die wir stärken wollen. Ständerat Hegglin hat vorhin davon gesprochen, Stärken zu stärken; das unterstütze ich selbstverständlich. Dann geht es darum, dass wir die Umwelt besser schützen, und es geht darum, dass wir den Landwirten zusätzliche Handlungsspielräume geben. Wir wollen, dass die Bauernschaft in der nächsten Etappe unternehmerischer unterwegs sein kann. Aber die nächste Etappe ist kein Hüst und Hott, sondern Kontinuität, eine Fortsetzung dessen, was wir mit der Agrarpolitik 2014-2017 und der Agrarpolitik 2018-2021 vorgegeben haben.
Zur Ernährungssouveränität mache ich doch noch ein paar wenige Bemerkungen: Der Inhalt der umfangreichen Initiative wurde von Ihrem Kommissionssprecher vollständig dargestellt. Ich verzichte auf Ergänzungen; sie sind nicht nötig, es ist alles klar.
"Die Landwirtschaft betrifft uns alle" - das ist zwar gut gemeint, aber die Ernährungssouveränitäts-Initiative schiesst weit über das Ziel hinaus. Sie enthält einerseits Forderungen, die mit der heutigen Agrarpolitik bereits berücksichtigt sind; dazu gehören die Förderung einer bäuerlichen, vielfältigen, nachhaltigen Landwirtschaft, der Schutz des Kulturlandes, aber auch das Verbot von Exportsubventionen. Andererseits werden Forderungen gestellt, die im Widerspruch zu unserer Landwirtschaftspolitik stehen - das wurde auch bereits angesprochen -, nämlich dass der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft durch staatliche Massnahmen erhöht werden soll. Das kann nicht als zeitgemäss und zukunftsweisend bezeichnet werden.
Die Initiative darf abgelehnt werden, ja muss abgelehnt werden. Wir haben die Grundlagen in der Verfassung bereits mit den Artikeln 104 und 104a und auch mit der Gesamtschau der Agrarpolitik 2022 plus, die folgen wird. Dann bitte ich um sehr viel Verständnis dafür, dass wir auch für die übrigen Wirtschaftsbereiche unsere Politik rechtzeitig richtig machen wollen. Das heisst, man muss die Marktzugänge konkurrenzfähig gestalten können.