preparatory:AB 227658
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-12
Wortprotokoll
Ich stelle fest, dass verschiedene Minderheiten in diesem Saal nicht so recht wollen, dass der Status quo, der jetzt zehn bzw. zwölf Jahre funktioniert hat, neu im Gesetz verankert wird. Sie wollen einen Schritt zurück, das sieht man diesen Minderheitsanträgen relativ deutlich an.
Meine Minderheit geht in die andere Richtung. Wir gehen mit der Zeit, wir gehen mit den neuen technischen Hilfsmitteln. Ich stellte in den Diskussionen fest, dass immer noch nicht klar ist, was dieses GPS-Tracking wirklich ist. Ich habe schon gehört, das heisse, dass man jemandem ein GPS-Modul an den Rücken "bostitchen" kann. Das ist selbstverständlich nicht so, sondern es geht ausschliesslich darum, dass man ein GPS-Modul an einem Fahrzeug installieren könnte. Warum das sinnvoll ist, wurde im Beispiel des Sprechers in der entsprechenden "Arena"-Sendung des Schweizer Fernsehens ausgeführt.
Wir sind der Meinung, dass das Aufdecken von missbräuchlichen Leistungen in der Sozialhilfe bzw. bei den Sozialversicherungen mit möglichst wenig Aufwand passieren soll. Entsprechend beantragen wir Ihnen, dass die Massnahme des GPS-Trackings auch ohne eine Genehmigung einer richterlichen Behörde erfolgen kann. Ich möchte Ihnen noch in Erinnerung rufen, dass jede Person Entscheide einer Versicherung oder auch der Sozialhilfe anfechten und sämtliche Massnahmen, die deswegen getroffen werden, nochmals und nochmals und nochmals entsprechend abklären lassen kann.