Lexipedia

preparatory:AB 22868

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob im Fall einer Diskrimination der Entschädigungsanspruch bereits von vornherein im Gesetz auf 5000 Franken begrenzt werden soll. Ich betone, dass eine Diskrimination eine bewusste Benachteiligung oder, wenn sie unbewusst geschieht, eine in ihrer Schwere sehr stossende Ausgrenzung ist. Wenn Sie diese Obergrenze der Entschädigung einführen, dann ist das gewissermassen ein Freipass, solche Diskriminationen vorzunehmen. Man sagt sich dann: Wir nehmen das in Kauf; wenn es zu einem Verfahren kommt und eine Diskrimination festgestellt wird, können wir das Problem mit maximal 5000 Franken Ablösesumme erledigen. Ich finde es stossend, dass hier eine Diskrimination - quasi in Form eines Ablasses - mit maximal 5000 Franken abgegolten werden kann, zumal kein Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch gegeben ist und die Diskrimination so bestehen bleiben kann. Die Sache soll dann mit einer Maximalzahlung von 5000 Franken erledigt sein.

Wenn ein Richter einen solchen Kostenrahmen anwenden muss, kann er ohnehin nicht auf das Maximum hinaufgehen, sondern er muss innerhalb dieses Kostenrahmens zum Ausdruck bringen, wo die Schwere der Diskrimination im zu beurteilenden Fall liegt. Wenn Sie hier eine Obergrenze setzen, werden die Entschädigungen in aller Regel tiefer als die 5000 Franken liegen, weil der Maximalkostenrahmen der Entschädigung nur bei den schwersten Verletzungen ausgeschöpft werden kann.

Ich finde, dass diese Bestimmung unehrlich und stossend ist, weil die Diskrimination eines Behinderten unter allen Titeln, wie man es auch betrachtet, mit 5000 "Fränkli" abgetan werden kann. Wenn Sie das wollen, finde ich das traurig, aber es ist dann nicht zu ändern.

Noch ein Letztes: Aus dem Antrag der Minderheit Fattebert, insbesondere natürlich auch aus seiner Begründung, spricht ein sehr tiefes Misstrauen gegenüber den Richtern, die unser Recht anwenden. Ich glaube, dass sie das nicht verdient haben. Ich habe Vertrauen in die Gerichte; sie haben Augenmass, sie entscheiden nach Anhörung der Parteien und "en connaissance de cause". Man sollte den Richtern hier nicht gewissermassen einen Maulkorb umbinden, damit sie auch bei den stossendsten und schwersten Verletzungen nur eine Entschädigung bis 5000 Franken zusprechen können.

preparatory:AB 22868 | Lexipedia | Lexipedia