preparatory:AB 229035
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-28
Wortprotokoll
Ich fasse zusammen: Die in Artikel 11 des Parlamentsgesetzes verlangte Offenlegung hat ihren Ursprung in der parlamentarischen Initiative Streiff 14.472, "Mehr Transparenz bei der Offenlegung der Interessenbindungen von Ratsmitgliedern", und in der parlamentarischen Initiative Keller Peter 15.437, "Register der Interessenbindungen. Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten". Beiden wurden damals Folge gegeben. Dazu kommt der am 15. März 2017 veröffentlichte Evaluationsbericht zur Schweiz der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption, kurz Greco. Übrig geblieben ist noch die Differenz bei Absatz 1bis, und dieser Absatz betrifft genau die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Keller Peter.
Den Antrag unserer Staatspolitischen Kommission hat der Nationalrat am 12. Dezember 2017 aber abgelehnt. Nun nimmt der Ständerat die damalige Version unserer Staatspolitischen Kommission in modifizierter Form wieder auf und schlägt vor, dass Ratsmitglieder für nichtberufliche Tätigkeiten angeben sollen, ob es sich um ein ehrenamtliches oder um ein bezahltes Amt handelt. Dabei sollen Spesenentschädigungen nicht in Betracht fallen.
Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist der Ansicht, es solle deklariert werden, ob eine nichtberufliche Tätigkeit gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b bis e ehrenamtlich oder bezahlt ist. Vor allem die Höhe der Spesenentschädigung sorgte in der SPK-NR aber für Diskussionen. Was sind Spesen? Wie hoch dürfen sie sein? Die Kommission einigte sich auf einen Richtwert: Alle nichtberuflichen Mandate, die pro Jahr inklusive Spesen mit nicht mehr als 12[NB]000 Franken entschädigt werden, gelten als ehrenamtlich. Und hier müssen Sie aufpassen: Der effektive Betrag der Entschädigung muss in keinem Falle offen ausgewiesen werden. Es geht also nicht darum, dass sich Ratsmitglieder in dieser Frage selber einordnen können, sondern darum, dass sie einen Richtwert zwischen ehrenamtlich und nichtehrenamtlich haben. Die SPK-NR hat dieser Regelung mit 15 zu 9 Stimmen zugestimmt.
Sie haben es bereits gehört: Die Kommissionsminderheit lehnt diese Forderung ab. Aus der Sicht der Minderheit braucht es keine Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit. Auch will die Minderheit keine Beträge festlegen. Sie befürchtet, dass in einem weiteren Schritt gefordert wird, dass Ratsmitglieder ihre gesamten Entschädigungen offenlegen müssen. Sie will den ganzen Absatz streichen und so beim geltenden Recht bleiben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der SPK zu folgen.