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preparatory:AB 229642

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in seinem Bericht von 2010 einen Rechtsvergleich angestellt. Er ist zum Schluss gekommen, dass kein anderer Staat das Völkerrecht ausnahmslos über seine eigene Verfassung stellt. Insbesondere tut das auch die EU nicht. Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat erklärt, die EU könne der EMRK nicht beitreten, denn die EU akzeptiert keine fremden Richter.