preparatory:AB 229690
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30
Wortprotokoll
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich in der Schweiz verschiedentlich entschieden hat, keine Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen. Andererseits ist es aber so - worauf Herr Kollege Glättli zu Recht hingewiesen hat -, dass der Gerichtshof in Strassburg heute als Verfassungsgericht in diesem Land fungiert. Wie halten Sie es damit, dass wir in diesem Land keine Verfassungsgerichtsbarkeit wollen, unser Bundesgericht den Gerichtshof in Strassburg aber trotzdem entgegen diesem Entscheid zum Verfassungsgericht gemacht hat?