AB 229965
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
In diesem Block behandeln wir die administrativen Sanktionen und die Datenbearbeitung.
Der Antrag Galladé zu Artikel 31 Absatz 2 wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt, da die Kommission grundsätzlich keine Verschärfung des bestehenden Rechts unterstützte. Das Gleiche gilt für den Antrag Seiler Graf zu Artikel 31 Absätze 2bis und 2ter. Hier wird neu eine Nachmeldefrist für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung aufgenommen. Dieser Minderheitsantrag will das Gesuch nicht zulassen und Absatz 2bis streichen. In der Kommission wurde dies auch mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Bei Artikel 32c Absatz 3bis möchte die Minderheit Arnold keine Weiterleitung der Daten an das Schengen-Informationssystem. Ein Datenaustausch mit der EU trägt aber auch zur Sicherheit in der Schweiz bei. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die Daten nur auf Anfrage weiterleiten möchte die Minderheit Arnold mit ihrem Antrag zu Artikel 32c Absatz 6. Auch dieser Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Bei Artikel 32h möchte die Minderheit Crottaz alle vorhandenen Daten noch über das Bundesamt für Statistik auswerten lassen. Mit 16 zu 8 Stimmen lehnte die Kommission dies ab.
Beim letzten Minderheitsantrag gehen wir wieder an den Anfang des Gesetzes. Hier verlangt der Minderheitsantrag [PAGE 696] Arnold, dass der Bundesrat der EU mitteilt, dass das Schweizer Waffengesetz alle notwendigen Vorschriften zur Terrorbekämpfung enthalte und somit die EU-Richtlinien erfüllt seien. Dies betrifft Artikel 1 Absatz 3 - es ist eine Ergänzung - und Artikel 2, wo eine Streichung beantragt wird. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Der Einzelantrag Addor lag der Kommission nicht vor.
Die Kommission hat der Vorlage am Schluss mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesem Gesetz auch zustimmen.