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preparatory:AB 23003

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Die Schweiz ist ein fantastisches Land. Das Beispiel der Kantone zeigt auf, dass an einem Ort im Land Entwicklungen möglich sind, die andernorts noch als undenkbar gelten. Ich möchte hier dem [PAGE 975] Kanton Tessin ein grosses Lob aussprechen. Im Kanton Tessin werden Kinder nach der Maxime "so viel Regelschule wie möglich, so wenig Sonderschule wie nötig" eingeschult und auf allen Stufen der Schule gefördert. Ich finde das fantastisch, grossartig und nachahmenswert. Im Kanton Tessin sind nur 1,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen in einer Sonderschule. Im Durchschnitt sind es in der Schweiz 5 Prozent, es gibt aber Kantone, die sogar über 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen unterbringen. Wenn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben keine Floskel bleiben soll, müssen die Behinderten vor allem auch in der Schule dazugehören. In der Schule fängt an, was im Vaterland leuchten wird. Wer in der Sonderschule startet, landet später meistens im Heim und in der geschützten Werkstätte.

Wir denken, dass die öffentliche Schule heute noch zu wenig integrationsfähig ist und dass hier dem Beispiel des Kantons Tessin nachgelebt werden muss. Der Einbezug, die Integration ist wirtschaftlicher als die stationäre Unterbringung in Sonderschulen fernab von zu Hause, vom angestammten Umfeld. Es ist also nicht eine Frage der Kosten. Der Kanton Tessin ist sicher nicht einer jener Kantone, die wirtschaftlich am stärksten dastehen, aber er hat in diesem Bereich mit Abstand das meiste getan und aufgezeigt, dass Integration möglich und finanziell verkraftbar ist und dass für die Integration dieser Kinder und Jugendlichen menschlich ein Maximum machbar ist. Machen wir es also in der ganzen Schweiz dem Kanton Tessin nach.

Nun wird eingewendet - Frau Wirz-von Planta hat es gesagt -, dieser Förderungsartikel sei der falsche Weg. Frau Wirz, lesen Sie doch bitte den Text! Es wird darin schlicht und einfach gesagt, dass die Kantone die Integration fördern sollen. Wie sie das tun, in welchem Zeitraum, mit welchen Mitteln, mit welchen Instrumenten, das ist ihnen überlassen. Auf Französisch wird es noch etwas flexibler ausgedrückt, aber vielleicht wird damit auch etwas klarer, was die Kommissionsmehrheit will. Man spricht von "encourager", "auffordern, ermuntern". Es geht also nicht darum, einen eidgenössischen Schulvogt einzuführen, der die Schulhoheit der Kantone irgendwie einschränken würde. Nein, die Kantone bleiben frei in der Ausgestaltung dieser Aufforderung des Bundesgesetzgebers, frei, wie sie diesen Auftrag erfüllen wollen.

Ich finde es den behinderten Kindern und Jugendlichen gegenüber etwas kleinkariert, wenn man nun mit dem Verfassungsformalismus ficht und diesen Ermunterungsartikel mit dieser Begründung ablehnen will. Immerhin sieht die Bundesverfassung in Artikel 8 Absatz 4 vor, dass bestehende Benachteiligungen beseitigt werden sollen. Und es ist eine Benachteiligung, wenn Kinder und Jugendliche dort ausgesondert werden, wo es nicht nötig ist. Wir denken, dass der Antrag, den Ihnen die Kommissionsmehrheit unterbreitet, mit diesen zwei gleichwertigen Verfassungsbestimmungen - kantonale Hoheit in Bezug auf die Schule einerseits, Aufforderung, Benachteiligungen zu beseitigen, andererseits - durchaus im Einklang steht.

Zusammenfassend: Das Argument der angeblichen Verfassungswidrigkeit dieses sanften Artikels ist fehl am Platz und ist allzu formaljuristisch.

Noch ein Satz zum Antrag der Minderheit Graf zu Artikel 14 Absatz 3: Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Bestimmung ab. Auf der einen Seite enthält sie Selbstverständliches, auf der anderen Seite wird aber nicht klar genug konturiert, was die Kantone konkret unternehmen sollten. Diese Bestimmung enthält auch keine umsetzbaren Rechtsbestimmungen, weshalb wir denken, dass es eher abzulehnen ist, hier eine sehr offen formulierte Bestimmung, die zu wenig Konturen aufweist, in das Bundesgesetz aufzunehmen.