preparatory:AB 230263
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-06-04
Wortprotokoll
Zu Ihren Fragen 1 und 2: In den bisher publizierten und bekannten Entscheiden sind Projekte von Gemeinden, des Kantons Graubünden und von Privaten betroffen. Soweit ersichtlich, ist der Bund bisher nicht direkt betroffen, allenfalls indirekt via Subventionen. Eine weitere Untersuchung betreffend den Strassenbau im gesamten Kanton Graubünden ist noch hängig, sodass diesbezüglich noch keine verfügbaren Informationen zu einer möglichen Betroffenheit des Bundes vorliegen.
Zu Frage 3: In den bisher gefällten Entscheiden der Weko zu Submissionsabreden - Tiefbau See-Gaster, Tiefbau Kantone Zürich und Aargau, Elektroinstallationen Bern, Tunnelreinigung, Strassenbau Tessin - ist nicht bekannt, ob der Bund direkt betroffen war. Es sind mehrere Gesuche von Kantonen und Gemeinden bei der Weko und vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Mit diesen Gesuchen wollen die betreffenden Gemeinwesen klären, ob sie eine Grundlage für die Einforderung von Schadenersatz haben.
Zu Frage 4: Die Untersuchungen der Weko mit einer möglichen Sanktionsfolge sind strafrechtsähnliche Verfahren, und die Partei- und Verfahrensrechte, wie z. B. das rechtliche Gehör, sind stark ausgeprägt. Bei so aufwendigen Verfahren wie im Kanton Graubünden führt dies - angesichts der Grösse des Sekretariates und der Weko - zu vergleichsweise langen Verfahrensdauern. Der Gesetzgeber könnte Fristen für die Erledigung vorsehen, was aber die Qualität der Untersuchungen und Entscheide der Weko infrage stellen würde und abzulehnen ist. [PAGE 734]